Umgang nach einem Unfall als Geschädigter?

2 Antworten

Du kannst auf "Gutachterbasis" abrechnen.

Dann bekommst Du die Reparaturkosten, allerdings ohne die Umsatzsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Hallo,

meine Meinung dazu ist zwar kein Maßstab aber bei einem Bagatellschaden (wie dein Ehemann meint !) würde ich mir von meiner Kfz Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben lassen und dies der Versicherung umgehend mitteilen, dass ihr euch den Unfallschaden auszahlen lassen wollt, nun doch keine Werkstattreparatur wünscht. 

So zumindest hatten wir uns seinerzeit problemlos mit der Versicherung geeinigt, da ohnehin ein Neukauf geplant war.

👋


Zpltd 
Beitragsersteller
 24.04.2024, 14:24

Vielen Dank für die Antwort! Nun wenn ich mein Auto jetzt für ein Kostenvoranschlag in ein Werkstatt bringe, würde es mir auch kosten oder?

Tiiii  24.04.2024, 17:33
@Zpltd

Deswegen frag die Versicherung, ob die einen KVA oder ein Gutachten wollen bei Auszahlung. Wenn du einfach einen KVA beantragst, kannst du auf den Kosten sitzen bleiben.

Gaenseliesel  24.04.2024, 19:35
@Zpltd

......in eurem Fall, zuvor den veränderten Plan natürlich mit der Versicherung absprechen ! Es dürfte trotzdem machbar sein ☝️