Umgang nach einem Unfall als Geschädigter?
Hallo,
mein Auto wurde im Parkplatz leicht geschädigt (Lackschaden) worden. Der andere Autofahrer hat die notwendige Maßnahmen erfüllt und hat die Schaden bei seiner Versicherung angemeldet.
Die Versicherung hat mit mir Kontakt aufgenommen und wir haben Werkstatt Service vereinbart.
Mein Mann meint jedoch, dass die Kratzer im Lack sehr leicht sind und dass wir diese auch selber reparieren können, sodass man gar keine große Mühe braucht.
Wie muss ich in diesem Fall mit der Versicherung kommunizieren?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Du kannst auf "Gutachterbasis" abrechnen.
Dann bekommst Du die Reparaturkosten, allerdings ohne die Umsatzsteuer.
Hallo,
meine Meinung dazu ist zwar kein Maßstab aber bei einem Bagatellschaden (wie dein Ehemann meint !) würde ich mir von meiner Kfz Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben lassen und dies der Versicherung umgehend mitteilen, dass ihr euch den Unfallschaden auszahlen lassen wollt, nun doch keine Werkstattreparatur wünscht.
So zumindest hatten wir uns seinerzeit problemlos mit der Versicherung geeinigt, da ohnehin ein Neukauf geplant war.
👋
......in eurem Fall, zuvor den veränderten Plan natürlich mit der Versicherung absprechen ! Es dürfte trotzdem machbar sein ☝️
Vielen Dank für die Antwort! Nun wenn ich mein Auto jetzt für ein Kostenvoranschlag in ein Werkstatt bringe, würde es mir auch kosten oder?