Selbstverständlich erhälst Du den Übungsleiterfeibetrag schau mal in §3 EStG die Nr habe ich jetzt nicht im Kopf .... auch Dozenten können diesen Freibetrag erhalten Übungsleiterfreibetrag ist nur ein gebräuchlicher Begriff. Der Freibetrag ist nicht aif Übungsleiter beschränt. Allerdings schließt der Freibetrag den Aufwendungsabzug aus, du solltest deshalb abwegen ob die Aufwendungen nicht höher sind.

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