Übungsleiterpauschale auf Honorarbasis wann kann ich sie geltend machen?
ich mache gerade meine Steuererklärung und hatte mehrere Tätigkeiten bei denen ich als Kleinunternehmer Rechnungen gestellt habe. Diese kämen Theoretisch alle als Übungsleiter in Frage. Nun ist die Frage ob ich selbst entscheiden kann das ich sie bei einem Auftraggeber geltend mache. Dieser hatte mich auf Honorarbasis engagiert zur künstlerischen Betreuung und Projektbegleitung von Workshops und Atelierplätzen in einem Jugend- Kunstprojet. Ich bin selbst Künstlerin und Kunsttherapeutin. Der Träger ist Städtisch finanziert vom Sozialreferat und vom Kulturreferat. Insgesamt hab ich für diese Tätigkeit in dem Jahr 2022, 2.400Euro in Rechnung gestellt.
1 Antwort
Wie so oft: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)
Die Tätigkeiten müssen erfolgen
"im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr."
Du musst also rausfinden, ob der Träger diese Anforderung erfüllt. Du findest den Text in § 3 Nr. 26 EStG.
vielen Dank für die Antwort! Wenn der Träger diese Anforderungen erfüllt, brauche ich dann seine Einverständnisse oder irgendeine Form von Zustimmung vom Träger, dass ich den Umsatz in der Steuer über die Übungsleiterpauschale angebe? Oder kann ich das dann selbst entscheiden.