Kann ich den Rasenmäher absetzen den ich meinen Mieter zur Verfügung gestellt habe?

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WEnn der Mieter mit Garten nutzung gemietet hat und der Garten somit Mietgegenstand ist, dann sind die Anschaffungskosten für den Mäher auf die Lebensdauer (ich denke mal 4 Jahre) zu verteilen und abzugsfähig.