Überstunden bei Betriebsübergang
Hallo, die Einrichtung (Pflegeheim) bei der ich zur Zeit arbeite, bekommt einen neuen Betreiber, ich habe aber noch reichlich Überstunden. Tritt der neue Arbeitgeber dafür ein oder muss ich beim Jetzigen die Bezahlung durchsetzen ?
2 Antworten
Der neue AG übernimmt alle Rechte und Pflichten aus Deinem Arbeitsvertrag. Somit auch für Deine Überstunden. Da ist die Rechtslage klar. Wenn Du aber in Deinem jetzigen Arbeitsverhältnis das noch ausgleichen kannst, ist das kein Fehler.
Der Betriebsübergang ist im BGB ausführlich geregelt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html
Die Arbeitnehmerrechte bleiben erhalten.