über Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung?

2 Antworten

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Bei der Steuerberechnung werden unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" die 2.100, also dein Eigenbetrag und die Zulage als Sonderausgaben angegeben und somit von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Nun wird dein Einkommen ohne und mit Berücksichtigung der 2.100 € ermittelt.

Ich nehme mal an, du bist nicht verheiratet. Dann lassen sich die Zahlen genau ermitteln. Nebenbei auch dein zu versteuendes Einkommen.

Der Unterschied zwischen mit und ohne diese 2.100 € Sonderausgaben war bei dir 549 €. Die 175 € hast du ja schon (direkt in den Vertrag) bekommen, also werden 374 € als "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" angegeben.

Den Betrag findest du logischerweise nirgendwo sonst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ChenPu 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 11:14
Vielen lieben Dank, jetzt hab ich es endlich verstanden. Ich hatte schon stundenlang im Netz nach Erklärungen gesucht. Zwar findet man viele Infos zu den Riester- Günstiger-Prüfungen, aber so klar war es nirgends erläutert. ... Meine Beträge 1.800 plus Zulage 167 sind bereits in die Berechnung eingeflossen (steuermindernd); und später die Zulage 166 als steuergeltend zugerechnet (da ich die Zulage ja nicht selbst bezahlt habe) ................ und somit ist dieser Satz "über Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" im Prinzip nur nochmal eine ergänzende Bemerkung dazu. Du hast das toll erklärt, kurz und knapp, aber verständlich. Danke

Möglicherweise stecken die Beträge, die dem Ergebnis von 374,-€ zugrunde liegen, in der Berechnung. Zum Beispiel wird oben das zvE um die gezahlten Beiträge von 2.100,-€ gemindert und in einem unteren Berechnungsteil wird die gezahlte Zulage von 165,-€ der Steuerlast zugerechnet.


ChenPu 
Beitragsersteller
 14.08.2020, 11:25

Vielen Dank Andri123. Das hat mir sehr geholfen.