Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.
Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.
Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.
Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)
Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.
Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:
Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?
Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?
Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.
Herzlichen Dank :-)
Ggf. als Hintergrund zu der Frage.
Als erstes möchte ich natürlich meine Steuerauflage erfüllen und Stress mit dem Fiskus vermeiden.
Zweitens stellt sich mir die Frage, ob ich das, für mich in gewisser Weise nur abstrakt vorhandene, da für mich nicht wirklich greifbare, Kapital versteuern muss. Und drittens ist natürlich eine Versteuerung nach Auszahlung für mich (und eventuell auch das Finanzamt) vorteilhafter, da ich so Gewinne auf dem ausländischen Brokerkonto unversteuert zur weiteren Gewinnerzielung nutzen kann, sich das Kapital - zumindest theoretisch - schneller vermehren kann.
1 Antwort
Es ist ganz einfach: Auf Kapitalerträge, die du im Ausland erzielt hast, sind in Deutschland 25% Kapitalertragssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu zahlen. Wenn der Broker dir den Gewinn zu 100% auf dein deutsches Konto überweist, wird das fällig. Dazu musst du bei der Einkommensteuererklärung die Anlag KAP ausfüllen - dort müssen diese Einkünfte angegeben werden. Ggf. wird der Fiskus mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides das Geld einfordern.
Die Angabe in der Steuererkläung zu "vergessen" wäre nicht gut: Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung !
Hallo qtbasket,
Danke für deine Antwort. Die Steuer wird also auf das Geld fällig, welches ich vom ausländischen Brokerkonto auf mein inländisches Bankkonto überweise. Soweit schon mal klar :-)
Noch eine weitere Frage stellt sich mir nun. Ich überweise 10.000€ auf das Brokerkonto, und erziele dort 5.000€ Gewinn. Von den dort vorhandenen 15.000€ lasse ich mir nun 10.000€ auszahlen, die restlichen 5.000€ nutze ich, um weiter zu traden.
Sind auf die ausgezahlten 10.000€ nun Steuern zu zahlen?
Man könnte ja nun argumentieren, dass es sich
a) um die ursprünglich eingezahlten 10.000€ handelt, auf welche ich ja bereits Steuern gezahlt habe, und die auch keinen Gewinn darstellen
b) um 5.000€ Einsatz und 5.000€ Gewinn handelt, so dass auf die Hälfte die Steuern zu zahlen sind
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir natürlich a), aber ich möchte hier nicht auf irgendwelche Fallstricke hereinfallen.
Hast du zu deiner Antwort eventuell auch eine Quellenangabe, z. B. entsprechendes Steuergesetz o.ä.?
Vielen Dank noch einmal für deine Mühe und deine Zeit