THC am Steuer=Abstinenz?

1 Antwort

Soweit der festgestellte Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt, wird von der Bußgeldbehörde ein Bußgeldbescheid verfügt. Dieser beinhaltet ein Bußgeld über 500 Euro zuzüglich Kosten der Blutuntersuchung zuzüglich Gebühren, verbunden mit 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/drogenkonsum-ist-der-fuehrerschein-auf-probe-gefaehrdet_162856.html

Meine perönliche Ansicht wird Dir gar nicht gefallen.

Wer schon in der Probezeit, sich unter Drogen an das Steuer setzt, wie soll es werden, wenn der Druck der Probezeit weg ist.

MPU auf. jeden Fall.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung