Zinsrückerstattung bei vorzeitiger Kreditablösung?
Ich habe den Kredit im August 2017 von 16000 Euro zum Zweck eines Autokaufs bei der DSL Bank aufgenommen. Jetzt möchte ich ihn vorzeitig ablösen weil ich das Auto verkaufen möchte. Bei der Kreditabrechnung steht nichts von Zinserstattung drauf. Ist das rechtens?
3 Antworten
Das kommt drauf an, wie der Kreditvergeben wurde.
Wenn es ein typischer Verbraucherratenkredit war, dann ja.
Da stände auf dem Darlehensvertrag zum Beispiel:
Kredit 16.000,- + Zinsen 0,5 % pro Monat 80 * Laufzeit 48 Monate 3.820,- Euro = Kreditsumme 19.820,-.
Wenn Du den nach 17 Monaten ablöst, werden Zinsen gegengerechnet.
War es aber ein Kredit über 16.000,-, der auch so ausgezhalt wurde und die Zinsen wurden jedes Quartal, oder zum Jahresende berechnet und zugeschlagen, oder etra gezahlt, dann nein.
Zinsen werden immer erst berechnet, wenn sie angefallen sind, deshalb kann es zwangsläufig keine Zinserstattungen bei Krediten geben.
Falls das nicht das ist, was Du wissen wolltest, solltest Du Dich etwas genauer ausdrücken: Wenn Du den Kredit erst ablösen willst, kann es doch noch gar keine Kreditabrechnung gegeben haben.
Eine Zinsrückerstattung bekommst Du nur dann, wenn die für die komplette Laufzeit zu zahlenden Zinsen zu Laufzeitbeginn kapitalisiert und auf die "eigentliche" Kreditsumme" erhöhend aufgeschlagen sind, sich also die Kreditsumme entsprechend erhöht hat.
Ob das so ist, das lässt sich nur aus dem Kreditvertrag erkennen.