Termin beim Nachlassgericht - Erscheinen nicht erforderlich - was passiert da?
Wegen des Todes meines Vaters kam nun Post vom Nachlassgericht- der Termin ist festgesetzt wegen Erbenermittlung und eventuell zur Entgegennahme eines Erbscheinantrags (so ist es formuliert) . Dann steht da noch "Ihr Erscheinen ist nicht erforderlich". Was passiert da? Meine Mutter muss mit Stammbuch usw. erscheinen. Ich, als Kind des Erblassers nicht.
2 Antworten
Jeder gesetzlich Erbberechtigte darf sich persönlich oder eben auch schriftlich bei Gericht melden.
Ebenso seinen Teilerbschein beantragen. Minderjährig, vertritt deine Mutter deine Interessen. Und sie braucht eher ihre Abstammungsurkunde, Eheregistereintrag und einen gültigen Personalausweis und sollte da vorher mal beim Standesamt vorbeischauen :-)
G imager761
Das kann man alles schriftlich erledigen und so ist es an sich auch üblich. Muß wohl ein Amtsgericht im ländlichen Raum sein. Dort pflegt man oft noch die Traditionen aus Großvaters Zeiten.