Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

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Vielen Dank euch beiden :)

Dann bin ich soweit beruhigt....

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PKW auf mich anmelden,während meine Freundin Vers. N. ist und diesen fährt. Was für Folgen hat das?

Hallo mal wieder :)

Da mein neuer Wagen nächste Woche kommt, haben wir vor meinen alten abzumelden, und wieder neu anzumelden da meine Freundin den weiter fahren soll.

Ihr "Noch Wagen" den sie fährt, ist auf Ihre Mutter zugelassen, jedoch ist meine Freundin Versicherungsnehmerin. Quasi Versicherung und Papiere getrennte Personen.

Problem, bei dem Wagen der jetzt auf sie zugelassen wird, kann sie es so nicht machen, da dummerweise der Ausweis Ihrer Mutter abgelaufen ist, Das ganze mit Ersatzausweis spare ich mir jetzt, da die Mutter berufstätig ist und wenig Zeit hat zum Amt im Moment zu gehen. Egal.

Ich habe mich angeboten, daß ich der Halter des Fahrzeugs werde, sprich der Wagen auf mich im Brief und auf Papieren zugelassen wird, jedoch die Versicherung ganz normal über meine Freundin läuft (Quasi Versicherungsnehmerin) da Sie den Wagen ja auch fährt.

Jetzt die Fragen da ich so einen Fall noch nie hatte: Muss ich zum StVA bei Zulassung (werde ich erledigen, da sie noch keinen Urlaub hat) eine Vollmacht mitbringen von Ihr? Wenn ja welche? Oder ist das nicht nötig da Sie ja nur Versicherungs Nehmer ist und ich Fahrzeughalter? Oder irgendwas noch zu beachten was ich in dem Fall mehr mit hin nehmen müsste?

Muss man was spezielles über Folgen im Klaren sein wenn man 2 Autos über sich angemeldet hat, mal abgesehen davon, daß die Steuer von meinem Konto abgebucht wird? 2. KFZ = zusätzliche Gebühren oder Folgen? (ich habe noch nie 2 Autos auf mich angemeldet gehabt ;) )

Uuund.... was ist wenn sie mal geblitzt wird? Ich denke die Knöllchen kommen ja dann zu mir. Was ist wenn was passiert das es Punkte gibt in Flenzburg bspw.? bekomm ich die dann?

Wie immer Fragen über Fragen :)

Danke schonmal für Eure Mithilfe

Gruß Micha

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Erstmal möchte ich mich bedanken für die hifreichen Antworten.

Wenn man das erste mal vor solchen Sachen steht, ist man immer dankbar über Leute die versuchen zu helfen und ihr Wissen preis geben.

Und ja... :) Das mit der Versicherung war eigentlich schon längst geklärt. Stimmt, glatt am Thema vorbe ;)

Nochmals vielen Danke für euere Antworten :)

PS Ellalusie:

Du meinst, es kann auf mich zugelassen werden und trotzdem meine Freundin als Halter in den Papieren drin stehen, oder wie verstehe ich das? :)

LG Micha

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