Tauschgeschäfte bei Ebay Kleinanzeigen?

3 Antworten

Maßstab für ein Gewerbe ist, dass du regelmäßig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Wenn du mal eine Woche jeden Tag 5 Bilder hoch lädst, passiert dir nichts. Wenn es aber aussieht, als wolltest du damit einen Teil deines Lebensunterhalts verdienen, dann wird es problematisch. So pauschal wird dir das hier niemand beantworten können, du wirst dich da professionell beraten lassen müssen.

Und nebenbei: Für eine Packung Taschentücher - ist es das wert? Dann verschenke sie doch lieber, damit hast du keinen Stress, bist deine Bilder los und machst jemanden glücklich.


Wakaranai 
Beitragsersteller
 07.08.2022, 11:39

Hallo, danke für die Antwort. Mir wäre es das schon wert, da ich oft Taschentücher benötige (ich meinte damit eine Packung, aus der man die Tücher ziehen kann). Für mich persönlich wäre es das wert. Vielleicht hast du wieder eine andere Auffassung :) dann muss ich mir was überlegen vielleicht muss ich mich an den Support von ebay Kleinanzeigen wenden oder so

Ich denke mal, da du kein nachweisbares Geld auf dein Konto fließen lässt, kannst du gar keine Steuern darauf zahlen... logisch, oder? :)

Und einen Unterschied zwischen fertig gemalt und malen auf Anfrage spielt dabei auch keine Rolle.

Erst, wenn du Geld dafür verlangst oder bekommst, dann eine gewissen Anzahl an Geldeingängen auf dem Konto hast, wird die Bank durch die Geldwäscheabteilung auf dich aufmerksam und dann auch das FA.

Mach dir keine Sorgen und tausche :)


Wakaranai 
Beitragsersteller
 07.08.2022, 01:10

Hallo Julipuli25. Vielen dank für die Antwort. Also bedeutet das, dass ich so viele Bilder tauschen darf / Tausch-Anzeigen hochladen darf, wie ich möchte, ohne, dass mir was passiert? LG

  1. Was Du machst ist ein Tausch, bzw. ein tauschähnlicher Umsatz und der kommt im Steuerrecht ausdrücklich vor.
  2. Ich denke aber, dass so wie Du Deine Tätigkeit beschreibst, dabei wirklich Steuer entsteht.

Der Wert dieser Geschäfte ist nach dem Gegenwert zu beurteilen. Bei Neuware natürlich relativ einfach. Ich bestelle bei Dir ein Bild, Du malst es und möchtest von mir ein Paar neue Schuhe von ShoePassion haben. Die kosten 700,- Euro, also hast Du 700,- euro Umsatz.

Aber bei Dir gehen natürlich die Kosten für Farbe, Leinwand, eBay Gebühren usw. dagegen.

Wenn Du gebrauchte Sachen als Bezahlung forderst, dann wird die Bewertung schwieriger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wakaranai 
Beitragsersteller
 07.08.2022, 11:48

Hallo wfwbinder, danke für deine Antwort. Du scheinst dich wirklich sehr gut auszukennen.

Tauschen würde ich wahrscheinlich gegen Lebensmittel (Also ein paar Kartoffeln, einige Karotten, eine kleine Dose Mais..., was ich gerade momentan so bräuchte, sowas zum Beispiel) oder gegen Haushaltssachen (Küchentücher, eine Box Taschentücher...) Wäre das denn erlaubt?

Ich habe so eine ähnliche Frage schon mal in dem Forum von GuteFrage.net gestellt, dort hat mir aber jeder gesagt, dass es erlaubt wäre und mir nichts passieren würde, da ich ja kein Geld dabei verdienen würde und somit keine Steuern darauf zahlen kann. Allerdings scheint es mir leider zu einfach, bzw zu gut um wahr zu sein, deshalb hab ich hier noch mal eine Frage gestellt.

Ich habe Bedenken, von ebay als gewerblicher Anbieter angesehen zu werden oder dass das Finanzamt sagt, dass ich Steuern darauf zahlen müsste.

wfwbinder  07.08.2022, 13:24
@Wakaranai

Na ja, Steuerrecht ist mein Beruf seit über 50 Jahren, da kennt man sich etwas aus und fast alles hat man schon mal erlebt.

Wenn es um Tausch gegen Lebensmittel geht, dann gibst Du Deine Bilder wohl billig ab. Für wenig mehr, als den Materialwert.

Was ich dargestellt habe, ist die rechtliche Lage, wie etwas behandelt wird.

Würdest Du verkaufen, mit gleichen Wertmaßstäben, so würde ich mit meinem gestrigen Einkauf von 60,- Euro ja schon fast ein Bild bekommen können.

Wenn Du da Deine Kosten abziehst, dann kommst Du kaum auf Gewinn und das Finanzamt stuft es als Liebhaberei ein.

Ich habe mit Deinem Sachverhalt das Problem, dass es einerseits um die rein rechtliche Sache geht (wie wäre es rechtlich einwandfrei zu behandeln) und auf der anderen Seite, dass die Werte anscheinend so gering sind, dass sich auf dem Finanzamt dafür keiner interessieren würde.

Aber für den Fall, dass mal Post kommt, solltest Du Deine Verkäufe schon dokumentieren.

Wakaranai 
Beitragsersteller
 07.08.2022, 13:41
@wfwbinder

Das ist wohl ein schwieriges Thema. Ich weiß jetzt leider nicht, was ich tun soll. Ich danke trotzdem für die Hilfe, das ist mir schon viel wert. Vielleicht kann ich es ein oder 2 Mal in der Woche machen, ohne, dass etwas passiert.