Muss ich meine (eigene) Garage schließen? Auto passt nicht hinein wenn das Tor zu ist?
Hallo! Kurz und knapp. Wir haben in einem Gemeindehaus eine Eigentumswohnung mit Garage. Jeder Wohnung steht ein Aussenstellplatz oder eine Garage zu. Leider ist das Haus sehr alt und mein Auto (ein Kombi) passt bei geschlossenem Tor nicht in die Garage, weswegen ich sie offen stehen lassen muss. Jetzt kam natürlich ein Brief der Hausverwaltung, dass ich das Tor zu machen soll, da der Mieter drüber zb heizt (haha, der "Mieter" darüber bin ich). In der Hausordnung ist hierzu nichts zu lesen und deswegen meine Frage: darf ich in der Garage stehen (und sie offen lassen) oder nicht? Wechsel mit Aussenstellplatz ist keine Option, da niemand die "Babygaragen" haben will.
2 Antworten
Du bist der Besitzer einer Eigentumswohnung mit darunter liegender Garage. Eine Wohneigentümerversammlung kann nicht beschließen, ob Du deine Garage offen oder geschlossen hälst, solange sie durch Mauern von den Nachbargaragen getrennt ist.
Meine Antwort war natürlich auf eine Eigentumswohnung in Deuschland zutreffend; mit der Rechtslage in Österreich bin ich nicht bewandert.
Wo steht denn das Gemeindehaus überhaupt? In Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Und wie kommt es zusammen, dass Du da eine Eigentumswohnung hast? Denke, dass ist ein Gemeindehaus!
Die Wohnung ist in Österreich. Es sind quasi geförderte Objekte zur Miete oder Objekte zum Kauf & wir sind eben Eigentümer.
Jedes Land hat eine andere Rechtsordnung. Auch die Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland sind verblüffend groß. Hier sind nur Deutsche als Antworter unterwegs. Die könnten Dir allenfalls Vermutungen aussprechen aber nichts wirklich Solides zur Rechtslage sagen.
Leider ist meine eine Doppelgarage; den Nachbarn stört es aber nicht wenn sie offen ist.