Straßen Widmung ErsatzAnspruch üblich?

1 Antwort

Dafür soll doch wohl ein Teil des Grundstücks abgetrennt werden.

Da gilt es den Wert der abzutrennenden Fläche zu ermitteln. Phantasiepreise wird die Gemeinde nicht bezahlen, sondern ortsübliche.

Wie hoch die sind, kann hier doch niemand wissen.

Zu hoch pokern sollte man nicht. Die Gemeinde könnte bei ausbleibender Einigung nämlich enteignen. Das aber natürlich auch nicht entschädigungslos.


Bestr 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 07:46

So einfach ist das nicht, da der Weg durch unser Haus geht und wir das Haus allerdings nicht verkaufen werden.

Privatier59  18.06.2020, 07:53
@Bestr

Das ist oben in der Frage nicht erwähnt worden.

Allerdings hindert das nicht eine Enteignung. In meiner Stadt gibt es dafür genügend Beispiele. Da sich Enteignungsverfahren über Jahre hinziehen pflegt die öffentliche Hand deshalb zur Beschleunigung Angebote zu machen die man nicht ausschlagen sollte.

Ein solches Thema läßt sich aber niemals durch eine Frage in einem Forum abschließend beantworten. Da kommt man um die Beauftragung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts nicht herum.