Steuernummer ohne Gewerbeanmeldung?
Folgende Frage kann mir zur Zeit niemand beantworten: Mir wurde empfohlen, für mein Kleingewerbe beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Dafür gibt es ein Formular. Das Finanzamt tut dies jedoch nicht ohne Gewerbeanmeldung!!! Aus diesem Sachverhalt ist ein Streit entstanden, weil bereits diverse andere Leute auch NUR mit einer Steuernummer OHNE Gewerbe tätig sind. Ich möchte kein Gewerbe anmelden weil es sich einfach nicht lohnt. Das Finanzamt sagt jedoch, dass auch bei einem mtl. Verdienst von 50,00 Euro ein Gewerbe angemeldet werden muß - also immer. Wer kann mir die richtige Auskunft geben?
2 Antworten
Anmeldung von Gewerbe oder Freiberuf
Das Gewerbe wird beim Gewerbeamt der Stadtverwaltung angemeldet. Der Vorgang kostet 25 bis 40 € Gebühr und ist überraschend schnell erledigt. Das Blatt mit der Anmeldebestätigung wird "Gewerbeschein" genannt.
Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese "Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA. Hingehen beschleunigt den Vorgang und die Vergabe einer Steuernummer (falls man noch keine hat). Selbstständige müssen als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und streben deshalb diese Art der Einordnung an.
Gelegentlich sind Finanzbehörden bei der Einordnung anderer Meinung als der Selbstständige. Die Einteilung in Gewerbe/Freiberuf gemäß §18 EStG Ist nicht von der Berufsbezeichnung, sondern von den ausgeführten Tätigkeiten abhängig. Beispiel Grafiker: Ob er als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, hängt vor allem davon ab, ob er in erster Linie künstlerisch tätig ist oder nicht. Wenn er nach festen Vorgaben der Auftraggeber arbeitet oder gar mit Waren handelt (Verkauf von SChreibwaren, Graphikerutensilien), ist die Grenze zum Gewerbe deutlich überschritten. http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
@billy: Bei mir geht es um gelegentliche Hilfe für alte Menschen. Begleitung zur Bank oder zum einkaufen. Behördengänge und ähnliches. Der mtl. Verdienst ist gering. Es ist mehr Nachbarschaftshilfe als Beruf. Trotzdem verlangt das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung.
Dann teil dem Finanzamt einfach mit, dass Du freiberuflich tätig bist, und gar nicht einsiehst deswegen ein Gewerbe anzumelden.