Steuern als Azubi zurückholen?
Guten Tag
Ich habe 2.5 Jahre Ausbildung, und halbes Jahr Vollzeit zum einreichen für das Finanzamt.
Halbes Jahr Vollzeit war vor der Ausbildung. Noch nie eine Steuererklärung gemacht bisher.
Kann ich mir aus der Zeit als Azubi mit Lohnsteuer 0 ohne Kirchensteuer und Soldaritätszuschlag überhaupt Steuern zurückholen? Ich hatte in etwa 250km im Monat zum Betrieb und in die Schule.
Ich würd mir gerne da ein Teil der Fahrtkosten zurückholen wenn das überhaupt möglich ist.
2 Antworten
Kann ich mir aus der Zeit als Azubi mit Lohnsteuer 0 ohne Kirchensteuer und Soldaritätszuschlag überhaupt Steuern zurückholen?
Welche Steuer würdest Du "zurückholen" wollen? Du hast doch gemäß eigene Aussage gar keine gezahlt!
Halbes Jahr Vollzeit war vor der Ausbildung.
Für dieses Kalenderjahr lohnt sich eine Steuererklärung, da Du während der Zeit Deiner Vollzeitbeschäftigung vermutilich Lohnsteuer gezahlt hast.
Nein. Man bekommt nur Steuer zurück - wenn man keine gezahlt hat, gibt es auch nix.
Das Jahr mit der Vollzeitarbeit dagegen dürfte zu einer Erstattung führen - WENN dort Lohnsteuer bezahlt wurde.
Die bekommst Du, wenn die Fahrtkosten höher sind als der Werbungskostenpauschbetrag (2021: 1.000 €, 2022: 1.200 €, 2023:1.230 €).
Dafür kommt es aber nur auf die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, nicht auf die tatsächlich gefahrenen - Du musst die Entfernungskilometer mit der Anzahl der Fahrtage multiplizieren. Für die ersten 20 Entfernungskilometer gibt es 0,30 €/km, für jeden weiteren km 0,35 km.
Selbst wenn alle Deine 250 km mit 0,35 multipliziert werden dürften, kommst Du nur auf 1.050 €.
Und was hat es damit zu tun?
Mobilitätsprämie: Fahrtkosten-Entlastung bei niedrigeren Einkommen. Du profitierst auch dann von der erhöhten Entfernungspauschale, wenn du gar keine Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer zahlst. In diesem Fall kannst du die sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.