Steuerliche Behandlung von unbezahlten Urlaub für Fortbildung
Hallo,
die Kosten einer beruflichen Fortbildung kann man ja bekanntlich von den Steuern absetzen. Aber wie verhält es sich mit dem Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub, den man zur Durchführung der beruflichen Fortbildung genommen hat?
In meinem konkreten Fall habe ich im letzten Jahr 2 Wochen unbezahlten Urlaub genommen. Habe ich eine Chance, den mir dadurch entstandenen Verdienstausfall geltend zu machen?
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das geht, habe aber in einem Nebensatz gehört, dass es möglich wäre. Leider konnte ich im Internet dazu nichts finden. Bitte bei Antworten möglichst auch Quellen oder Präzenzfälle angeben, auf die man sich beziehen könnte. Interessant wäre es auch zu wissen, in welcher Form man nachweisen muss, dass man den unbezahlten Urlaub zur Fortbildung genutzt hat (ich habe selbstständig für eine Prüfung gelernt und zusätzlich für den Prüfungstag Urlaub genommen).
Vielen Dank vorab! MadXerxes
4 Antworten
Hallo MadXerxes,
ich finde deinen Einwand berechtigt und stehe vor derselben Frage. Du willst ja nicht "mit ersparten Steuern noch mal Steuern sparen", wie Privatier59 geschrieben hat, sondern deinen Verzicht von Gehalt geltend machen, dafür dass du dich beruflich fortgebildet hast.
Wenn ich an meine Fortbildung denke, war das alles andere als unbezahlter Urlaub und auch keinesfalls eine Steuersparidee.
Ich empfinde, dass die unbezahlte Freistellung zur Kategorie Werbungskosten gehört, habe dazu aber noch keine Quelle gefunden. Ansonsten werde ich sie hier nochmal ergänzen.
Bitte - welche Logik deinem Gedankengang als Grundlage dienen soll, ich kann es nicht nachvollziehen .
"sog. unbezahlter Urlaub" bedeutet keinen Lohn, aber auch keine Lohnsteuer. Dein Jahresgehalt ist also um diesen Betrag geringer - also zahlst du auch weniger Steuern für das Jahr insgesamt. Und jetzt möchtest du diese Zeit nochmals vergoldet haben -- Das geht natürlich nicht !!!
Allerdings: solltest du für diese berufliche Fortbildung in dieser unbezahlten Zeit noch zusätzlich Kosten gehabt haben, wie Seminargebühr, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung -dann sind diese natürlich als Werbungskosten ansetzbar...
Aber wie verhält es sich mit dem Verdienstausfall durch unbezahlten Urlaub, den man zur Durchführung der beruflichen Fortbildung genommen hat?
Willst Du uns auf selbigen nehmen? Wenn Du keinen Verdienst hast, ist das doch die tollste Steuersparidee überhaupt. Ohne Verdienst zahlst Du auch keine Steuern und jetzt willst Du mit ersparten Steuern noch mal Steuern sparen. Erzähl das nur ja keinem weiter, insbesondere nicht dem Finanzamt. Nicht, dass die Dich zum Amtsarzt schicken!
Hallo MadXerxes,
ich finde deinen Einwand berechtigt und stand aber vor derselben Frage. Du willst ja nicht "mit ersparten Steuern noch mal Steuern sparen", wie Privatier59 geschrieben hat, sondern deinen Verzicht von Gehalt geltend machen, dafür dass du dich beruflich fortgebildet hast und damit deinen Marktwert steigerst.
Wenn ich an meine Fortbildung denke, war das alles andere als unbezahlter Urlaub und auch keinesfalls eine Steuersparidee. Leider habe ich aber keine Quelle gefunden, wo der Verzicht auf Gehalt steuerlich geltend gemacht werden kann, abgesehen von der aufs Jahr gesehen insgesamt niedrigeren Lohnsteuer.
Stattdessen konnte ich aber immerhin folgendes abrechnen:
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale)
- Materialkosten
- Kursgebühren
- Pauschalen für Auswärtstätigkeiten
Ich hoffe, das hilft dir und anderen so weiter
Gute Informationen bietet auch das Online-Lexikon von smartsteuer, leider durfte ich die Links hier nicht hinterlegen