Steuerklassenwechsel nach Gnadenjahr bei Tot des Ehegatten?
Mein Mann ist letztes Jahr 2017 verstorben und ich behalte die Steuerklasse III bis Ende 2018.
Meine Frage ist nun, da ich ja ab 2019 die Steuerklasse I erhalten werden ob sich nach der Gnadenfrist die Steuerklasse I automatisch ändert oder muss ich die Änderung selber beim Finanzamt beantragen und wenn ja wann?
3 Antworten
Was ist das für eine Antwort? Wie soll das automatisch gehen? Das ist eine ganz normale Frage.
Natürlich ist das Finanzamt darüber Informiert sonst hätte ich ja nicht nach dem Tode meines Mannes eine andere Steuerklasse bekommen.
Das geht inzwischen automatisch.
Die Wohnsitzgemeinde meldet den Tod an das BZSt, dort werden die Daten in den ELSTAM übernommen.
Dankeschön für die Antwort. Nach Ablauf der Schonfrist bekomme ich ja wieder die Steuerklasse 1... geht das auch automatisch?
Wie soll das denn "automatisch" gehen? Von irgendwoher muss das Finanzamt doch Kenntnis erlangen von der Änderung der Verhältnisse.
Natürlich geht das automatisch, die Zeiten ändern sich Herr StB.
Die Wohnsitzgemeinde meldet den Tod an das BZSt, dort werden die Daten in den ELSTAM übernommen.