Steuerhinterziehung als Kleingewerbe?
Hallo,
ich möchte Euch fragen, ob laut unten stehenden Informationen eine Steuerhinterziehung zu erkennen wäre?
Die Person A ist ausgebildet als Dekorateurin und betreibt seit 2010 einen Laden mit Dekoartikeln.
Ihre Firma ist seitdem als Kleingewerbe angemeldet. Die Person A hat keine Mitarbeitern und arbeitet selbständig in dem Laden.
Die reguläre Öffnungszeiten geben einen monatlichen Arbeitszeit von ca. 170 Stunden. Die Verkaufszeiten werden während der Feiertagen erweitert. Der Laden ist sehr gut besucht und immer wieder mit neunen Artikeln nachgefüllt. Auf Social-Media-Kanalen werden regelmäßig neue Fotos von Produkten gepostet.
Sie gibt an, seit dem Anfang ihrer Tätigkeit, dass sie jährlich zwischen 5.000€ und 8.000€ Gewinn nach Abzug von Kranken- und Rentenversicherungen erwirtschaftet, was würde ungefähr 400 - 700€ Gewinn monatlich ergeben.
Auch nach über 10 Jahren der Tätigkeit in einem angelerntem Beruf, gibt Person A in einem Steuererklärung ein, dass sie mehr Ausgaben als Einnahmen hat.
Die Person A bestreitet ihr Lebensunterhalt selbst; das heißt, sie ist nicht verheiratet und leistet alle Versicherungszahlungen, Miete und Unterhaltskosten selbst.
Inzwischen hat die Person A mit einem Lebenspartner in einem gemietetem Haus zusammengelebt, mit einer Miete in Höhe von 700€ monatlich, die von den Lebenspartner geleistet worden ist.
Nach einer Trennung wurde die vollständige Mietvertrag auf die Person A übertragen, was sie sich faktisch gesehen nicht leisten könnte.
Der Ex-Lebenspartner verfügt über 3 Einkommensteuerbescheide der Person A sowie zahlreiche Fotos von dem Laden und den Produkten, die oben genannte Fakten nachweisen.
Handelt es sich, Eure Meinung nach, um eine Steuerhinterziehung oder findet Ihr, dass die Angaben der Person A realistisch sind?
Viele Grüße,
Ralf
3 Antworten
Eine Anzeige kannst Du natürlich jederzeit stellen, allerdings kann dann u.U. eine Gegenanzeige wegen Verleumdung kommen.
Um mal beim letzten Punkt anzusetzen: Du weisst evtl. nicht (als Ex-Partner oder sonstige Person), wie die Frau ihre Unkosten bestreitet. Vielleicht tut sie das gar nicht und vertröstet immer den Gerichtsvollzieher, vielleicht hat sie auch geerbt oder sie hat einen neuen Freund oder sie macht sonstiges nebenbei.
Die Angaben in der Frage sind ja auch Unsinn.
Der Gewinn errechnet sich vor Abzug von KV/RV,
Wenn sie immer mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt hätte, hätte sie Verlust gemacht.
Im übrigen finde ich, dass man privat erhaltene Informationen aus einer sehr privaten Beziehung auch im Privaten lassen sollte.
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Ob es Steuerhinterziehung ist, weiß man erst, wenn die Person rechtskräftig verurteilt ist.
Bis dahin könnte es ein dringender Tatverdacht sein, wenn man durch Überprüfung ermittelt, was a wohl vorliegt.
Ein Prüfer würde erstmal zusammenstellen (der Sachverhalt ist unklar), welche Ausgaben sie Person hatte. Mal mit Miete und in der Zeit des Zusammen lebens ohne Miete.
Das wird mit den Ergebnissen verglichen und dann ggf. Zuschätzungen vorgenommen.
Danach würde dann überlegt, ob es sich ggf. um fahrlässige, vorsätzliche, oder gar gewerbliche Steuerverkürzung handelt
Du sagst einerseits sie hat einen Gewinn, andererseits sind die Ausgaben höher als die Einnahmen. Wie jetzt?
Wenn der Umsatz 48000€ ist, dann kann es schon mal kein Kleingewerbe mehr sein. Denn Kleingewerbe bedeutet, dass man die Keinunternehmerregelung nutzt und so die Mwst nicht abführen muss. Und die Grenze des Umsatzes ist damit überschritten.
Die Informationen reichen also nicht aus, um einen Verdacht der Steuerhinterziehung begründen zu können. Außerdem könnte die Person anderen gegenüber falsche Aussagen treffen, aber der Steuerbescheid tatsächlich höher sein. Das sind alles unbekannte Faktoren.
Verziehe mir die falsche Formulierung. Die Person A gibt es an, dass Sie beispielsweise 40.000€ jährlich für Produkte ausgibt und davon nur 8.000€ Gewinn erwirtschaftet. Die Ausgaben betragen 40.000€ und Einnahmen 48.000€. Ähnliches Jahr für Jahr.