Steuerhinterziehung als Kleingewerbe?

3 Antworten

Eine Anzeige kannst Du natürlich jederzeit stellen, allerdings kann dann u.U. eine Gegenanzeige wegen Verleumdung kommen.

Um mal beim letzten Punkt anzusetzen: Du weisst evtl. nicht (als Ex-Partner oder sonstige Person), wie die Frau ihre Unkosten bestreitet. Vielleicht tut sie das gar nicht und vertröstet immer den Gerichtsvollzieher, vielleicht hat sie auch geerbt oder sie hat einen neuen Freund oder sie macht sonstiges nebenbei.

Die Angaben in der Frage sind ja auch Unsinn.

Der Gewinn errechnet sich vor Abzug von KV/RV,

Wenn sie immer mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt hätte, hätte sie Verlust gemacht.

Im übrigen finde ich, dass man privat erhaltene Informationen aus einer sehr privaten Beziehung auch im Privaten lassen sollte.

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Ob es Steuerhinterziehung ist, weiß man erst, wenn die Person rechtskräftig verurteilt ist.

Bis dahin könnte es ein dringender Tatverdacht sein, wenn man durch Überprüfung ermittelt, was a wohl vorliegt.

Ein Prüfer würde erstmal zusammenstellen (der Sachverhalt ist unklar), welche Ausgaben sie Person hatte. Mal mit Miete und in der Zeit des Zusammen lebens ohne Miete.

Das wird mit den Ergebnissen verglichen und dann ggf. Zuschätzungen vorgenommen.

Danach würde dann überlegt, ob es sich ggf. um fahrlässige, vorsätzliche, oder gar gewerbliche Steuerverkürzung handelt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du sagst einerseits sie hat einen Gewinn, andererseits sind die Ausgaben höher als die Einnahmen. Wie jetzt?


RalfFragt 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 21:30

Verziehe mir die falsche Formulierung. Die Person A gibt es an, dass Sie beispielsweise 40.000€ jährlich für Produkte ausgibt und davon nur 8.000€ Gewinn erwirtschaftet. Die Ausgaben betragen 40.000€ und Einnahmen 48.000€. Ähnliches Jahr für Jahr.

Aivas  05.03.2020, 13:17
@RalfFragt

Wenn der Umsatz 48000€ ist, dann kann es schon mal kein Kleingewerbe mehr sein. Denn Kleingewerbe bedeutet, dass man die Keinunternehmerregelung nutzt und so die Mwst nicht abführen muss. Und die Grenze des Umsatzes ist damit überschritten.

Die Informationen reichen also nicht aus, um einen Verdacht der Steuerhinterziehung begründen zu können. Außerdem könnte die Person anderen gegenüber falsche Aussagen treffen, aber der Steuerbescheid tatsächlich höher sein. Das sind alles unbekannte Faktoren.