Steuererklärung Arbeitszimmer & Fahrtzeit?
Hallo,
meine Gattin arbeitet 4 Tage ( Woche) Teilzeit. 3 Tage davon muss Sie ins Büro fahren ( einfache Strecke ca. 72 km), einen Tag arbeitet Sie vom Homeoffice ( Rechner / Drucker ist gestellt, alles andere stellen wir ).
Wir würden nun 3 Tage Fahrtkosten ansetzen. Wie geht man mit dem Homeoffice Tag um. Wir haben eine Eigentumswohnung.
Nimmt man die Nebenkosten + DSL + Zinsen Darlehen , rechnet es runter auf die qmtr zahl des Zimmers. Fiktiv 100 € Monat
Danach rechnet man anteilig den Tag raus ? Sprich 16 Wochentage im Monat gearbeitet ( 4 Tage4 Wochen) , also die Kosten / 16 4 Homeoffice Tage = Werbungskosten ?
Fiktiv 100 € / 16 * 4 = 25 € Werbungskosten ?
2 Antworten
ganz einfache Antwort:
KEINE Werbungskosten für das Arbeitszimmer .....
nicht abzugsfähig, da ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Das ist und wäre die offizielle Erläuterung - ich wollte ja nicht mit dem Versuch des Betruges daherkommen.
Das Problem liegt ganz woanders - wie willst Du bei einer Eigentumswohnung dem Finanzamt erklären, dass davon ein ganzes Zimmer wegen einem Tag nur als Arbeitszimmer genutzt wird?
Das wurde garantiert nicht verstanden.
Also....
Um ein Arbeitszimmer abzusetzen, braucht man zwei Dinge:
- Ein Arbeitszimmer.
- Eine Tätigkeit, die ein Arbeitszimmer erfordert, weil kein anderer Arbeitsort zur Verfügung steht.
Nummer 2 sehe ich hier nicht erfüllt. Nummer 1 kann mangels Angaben nicht beurteilt werden.