Steuererklärung : Von Midi auf Vollzeit wo eintragen
Hallo,
Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung für 15.03-31.12 erhalten. Ich war vorher beim selben Arbeitgeber mit Midijob (450€) tätig. die 2,5 übrigen Monate stehen nun nicht mit in der Lohnsteuerbescheinigung.
im März hat er mir auch meine Überstunden mit ausgezahlt und daraufhin habe ich dann auch Lohnsteuer und Soli zusätzlich zum RV-Beitrag gezahlt.
Die Dame vom Finanzamt meinte, ich solle das unter Anlage N angeben. nur wo?
Die Daten übermittelt mein Arbeitgeber per elena also liegen sie eh beim FA vor.
Vielen Dank schon mal.
1 Antwort
Hallo, frage bei Deinem Arbeitgeber nach, ob der Zeitrraum januar bis februar als minijob abgerechnet worden ist. Es ist möglich einmal durch Überstundenauszahlung über die 400,00 €-Grenze zu kommen. Wenn dein AG die Monate mit 2% Pauschalsteuer behandelt hat und diese an die Bundesknappschaft überwiesen hat, musst du diese Einkünfte nicht in der Steuererklärung angeben, da sie bereits besteuert worden sind. Ich würde in diesem Fall in der Anlage N Zeile 28 einfach den Zeitraum eintragen und den Hinweis geben: Minijob mit Pauschalbesteuerung. Aber keinen Betrag eintragen. Ich hoffe, ich konnte helfen.