Sorgerecht weg, wenn Kind in Wohngruppe zieht?
behalten die Eltern das Sorgerecht, wenn das Kind in eine Wohngruppe zieht?
4 Antworten
- Ich habe das Recht, regelmäßig Auskunft über die Entwicklung meines Kindes zu erhalten.
- Ich habe das Recht, mein Kind regelmäßig zu sehen und es zu besuchen.
- Ich habe das Recht, etwas mit meinem Kind zu unternehmen.
- Ich habe das Recht, bei Problemen eine Vertrauensperson hinzuziehen und ein lösungsorientiertes Gespräch zu führen.
- Ich habe das Recht, bei größeren Entscheidungen als Experte für mein Kind hinzugezogen zu werden. Das können z.B. gesundheitliche Belange, schulische oder finanzielle Themen sein.
- Ich habe das Recht, die Dokumentation für mein Kind in der Wohngruppe einzusehen.
- Ich habe das Recht, eine eigene Dokumentation gemeinsam mit und für mein Kind anzufertigen (z.B. Lebensbuch).
- Ich habe das Recht, meinem Kind etwas Angemessenes mitzubringen.
Das elterliche Sorgerecht kann nur vom Familiengericht auf Dritte übertragen werden, u.U. auch nur Teile davon, also bestimmte Aufgabenkreise.
Bei einer Inobhutnahme kann das Jugendamt dies vorübergehend an sich ziehen, aber die gerichtliche Entscheidung muss dann nachgeholt werden.
Aber ich sag mal so: Wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt, entscheiden nicht die Eltern, wann Nachtruhe herrscht und was das Kind sich vom ausgezahlten Taschengeld kaufen darf. Und wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht missbräuchlich verwendet wird ("er darf nicht zur Oma"), wird es tendenziell wohl eher vom Familiengericht entzogen werden. Das hoffe ich zumindest.
Wenn die Jungendgruppe vom Jugendamt angeordnet wird , hat das Jugendamt die Obhut . Ob die Eltern ein Mitspracherecht haben hängt davon ab , wieso das Kind in die Jugendwohngruppe einzieht .
Das kommt ja wohl ganz darauf an, warum das Kind dort hin muss!
Es macht schließlich einen Unterschied, ob das aufgrund der Eltern oder aufgrund des Kindes geschieht!