Sonnenstudio bucht weiter ab?

2 Antworten

Die Rücklastschriftgebühr darf nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten, diese kannst Du Dir also nachweisen lassen. Was die Mahnkosten angeht, hat der BGH entschieden, dass bereits 2,50 € zu viel sein können.

Musterschreiben, um dagegen vorzugehen, findest Du reichlich im Netz.

Allerdings hat Gandalf selbstverständlich vollkommen Recht - es könnte sich um den Beitrag für den Zeitraum 19.09.-18.10. gehandelt haben. Sieh halt in Deinen alten Kontoauszügen nach, wann die erste Zahlung erfolgte und vergleiche anhand des Vertrages, ob die Beiträge demnach vor- oder nachschüssig gezahlt werden.

Und in Anbetracht der Tatsache, dass hier freiwillig und kostenlos geholfen wird, kannst Du Dir deine ruppigen Bemerkungen gern sparen. Denn auch damit, dass nur die Buchhaltung des Fitnessstudios sagen kann, ob ihr die Kündigung bekannt gemacht wurde, hat Gandalf vollkommen Recht und sein Hinweis war vollkommen richtig - und Fehler passieren überall, nicht alles ist immer betrügerische Absicht. Wenn der ganze Beitrag fälschlich eingezogen wurde (bzw. der Versuch gestartet wurde), sind die Mahn - und Rücklastschriftkosten ohnehin obsolet.


Emaxxx 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:39

Meine ruppigen Bemerkungen sind darauf zurückzuführen, dass man mich nicht belehren sollte ( erwachsene Frau) wo ich meine Frage stellen soll und wo nicht. Da könnt ihr kleinen Kindern (13,14) die hier Fragen ob sie schwanger sind!? Schreiben. Als ob ich selbst nicht drauf komme mich bei der Buchhaltung zu informieren. Wer mich so respektlos anfährt muss mit Gegenwind rechnen. Achso, und im übrigen zwinge ich niemanden mir zu HELFEN, bezüglich dem kostenlos ;)

Eifelia  25.10.2021, 19:57
@Emaxxx

Wo bitte hat Dich jemand "respektlos angefahren"?

Die wesentliche Frage ist, ob der Beitrag für einen Mitgliedsmonat vorab oder nachträglich abgebucht wird. Die Buchung am 15.10. könnte nämlich der Beitrag bis zum Ende des Vertrags gewesen sein.

Ansonsten solltest Du diese Frage nicht hier stellen, sondern dem Sonnenstudio. Nur deren Buchhaltung kann beurteilen, ob Deine Kündigung eingegangen, verbucht und berücksichtigt wurde.


Emaxxx 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 12:12

Okay, ob ich eine Frage hier stelle oder nicht hast du nicht zu beurteilen. Kannst gerne meine Frage beantworten mehr auch nicht. Deswegen treiben wir uns ja alle auch hier rum.
Ich habe bereits die Buchhaltung angeschrieben aber ich gehe ganz stark davon aus, dass ich erst nächstes Jahr Rückmeldung erhalte. Und die Mahnungskosten findest du angemessen ?

gandalf94305  25.10.2021, 14:26
@Emaxxx

Ich gehe davon aus, dass die Mahnkosten in einem Preis- und Leistungsverzeichnis offengelegt sind.

Die Frage bleibt, ob das die Vorabrechnung für das Intervall nach der Kündigung oder die nachträgliche Rechnung für das mit der Kündigung abgeschlossene Intervall war. Das entscheidet wesentlich über die Rechtmäßigkeit.

Ansonsten ist davon auszugehen, dass eine Kündigung nicht durch Ausbleiben von Buchungen als bestätigt betrachtet werden kann, sondern nur durch eine schriftliche Mitteilung, dass die Kündigung zu einem gewissen Datum akzeptiert ist.