Fitnessstudio schließt wg. Bauarbeiten von heute auf morgen. Habe ich Anspruch auf eine Sonderkündigung?
Hallo,
ich bin in einem Fitnessstudio bei mir in der Stadt angemeldet und es besteht eine Studiobindung, somit darf ich nur in diesem Studio trainieren. Nun wurde dieses Studio im Dezember von heute auf morgen wg. Bauarbeiten geschlossen und es sieht nicht so aus, als würde es in nächster Zeit wieder öffnen. Das Studio hat mir nun andere Studios angeboten, die aber mit einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand verbunden sind und somit für mich nicht in Frage kommen. Ich habe dem Studio nun eine außerordentliche Kündigung mit 4 Wochen Frist zugeschickt. Das Studio hat diese Kündigung bestätigt, allerdings mit der regulären Kündigungsfrist am Ende des Jahres.
Wie verhalte ich mich nun am besten?
Lieben Dank
1 Antwort
Da mußt Du in den AGBs Deines Vertrages nachsehen, welche Möglichkeiten dort vorgesehen sind, wenn das Fitnesstudio seine Pflichten nicht mehr erfüllt. Wird dort ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, dann kannst Du darauf bestehen kurzfristig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Gleiches gilt, wenn der Inhaber schon bei Vertragsabschluß gewußt hat, dass eine Schließung wegen Umbaus ansteht.
Wenn die AGBs nichts hergeben, wenn der Vertragspartner seine Leistung nicht in dem vertraglich vereinbarten Studio erbracht werden kann, dann würde ich unterstellen, dass das Sonderkündigungsrecht greift. Alternativ würde ich dem Fitnesstudio anbieten, dass er die Mehrkosten für den längeren Anfahrtsweg zu seinen Alternativen übernimmt.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. In den AGBs steht zum Sonderkündigungsrecht folgendes: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Und ich habe nichts bgzl. Schließung des jeweiligen Studios gefunden.