Darf man den Fitnessstudio-Beitrag per Rücklastschrift zurückbuchen lassen, wenn das Studio geschlossen ist (vorübergehend)?
Situation:
Durch COVID-19 kann mein Fitnessstudio nicht öffnen. In einer Mail an alle Besucher wird darum gebeten, die seit der Schließung abgebuchten Beiträge nicht per Rücklastschrift zurückbuchen zu lassen. Als Alternativen werden angeboten, die Beiträge weiter zu zahlen (dafür wird die Zeit kostenfrei an die Vertragslaufzeit angehangen), oder der Vertrag wird pausiert und die Zeit gebührenpflichtig angehangen. Da ich schon vorher eine Kündigung eingereicht habe, ist von den genannten Optionen keine für mich ansprechend. Hätte ich daher das Recht ( kennt jemand einen treffenden Gesetzestext?), den Beitrag zurückbuchen zu lassen, da das Studio seine Leistung nicht erfüllen kann ?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten
1 Antwort
Mein vertrag endet am 31.7. und die wollen verlängern wenn der lockdown rum ist und dann feld kassieren. Aber ich habe gekündigt und es wurde angfangs aich zugestimmt. Jetzt plötzöich diese änderung. Ausserdwm haben die einfach mein atest vom arzt nicht akzeptiert
Danke, schon hilfreich