Wie kann man beim Handelsregistereintrag die Kosten von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Steht der HR-Eintrag in Verbindung mit der Erzielung oder Erhaltung von Einkünften (ausg.Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen), kommen die Kosten dafür als Werbungs- oder Betriebskosten in Frage, die den Gewinn schmälern können, sofern nicht ein Pauschbetrag höher ist.

Ein direkter Steuerabzug ("von der Steuer absetzen") kommt nicht in Frage.

Es kommt auf den Grund an, wofür du diesen Auszug brauchst. Wenn du selbständig oder freiberuflich tätig bist, gehört die Ausgabe wohl zu den absetzbaren Kosten. Privat denke ich kannst du nichts absetzen.