Sitzbank eines anderen kaputt gemacht?

4 Antworten

Du hast es kaputt gemacht. Also bist Du gem. § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Bezahlt die Bank udn der Fall ist erledigt.

Eventuell hast Du eine Haftpflichtversicherung, der Du das melden kannst.


LittleArrow  22.10.2017, 11:47

Besteht der Schadensersatz nicht in Höhe des Zeitwertes (der evtl. maroden Sitzbank)? Vielleicht waren die Bretter morsch, die Schrauben durchgerostet und die Bank daher wertlos?

wfwbinder  22.10.2017, 12:11
@LittleArrow

Natürlich, aber das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. ICh fand es auch seltsam, das vom drauf setzen eine Sitzbank kaputt geht, aber wir kennen weder das Gewicht des Fragers, noch den Zustand der Bank. Eventuell war es auch ein Dekostück, was nicht zum sitzen geeignet war.

Für solche Fälle sollte man eine Haftpflichtversicherung haben. Es kann immer etwas passieren, wie in deinem Fall.

Wenn kein Verbotsschilöd vorhanden war 'Bitte nicht auf die Bank setzen' sehe ich keine Grundlage, für den Schaden an der Bank haften zu müssen. Offensichtlich war sie beschädigt und wäre bei jedem anderen Nutzer auch zusammen gebrochen. Es liegt somit kein fahrlässiges Handeln vor und eine Haftung entfällt. Der Versicherungsschutz der Haftpflicht-Versicherung erstreckt sich in diesem Fall auf die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sollte ein Richter zu einer anderen Ansicht gelangen, wäre in jedem Fall nur der Zeitwert der Bank zu ersetzen und der würde sich bei einer maroden Bank auf den Restwert oder die Entsorgungskosten erstrecken - es sei denn es wäre eine einmalige historische Bank mit Sammlerwert.

Auf Bankeinbruch stehen hohe Haftstrafen. Mach Dich ins Ausland davon!