Sind Spenden an nicht gemeinnützige Vereine tatsächlich beim Verein steuerbefreit?

1 Antwort

Ist die Aussage, dass Spenden für nicht steuerbefreite Vereine steuerfrei sind, falsch?

Nein.

Das ist auch eigentlich klar. Dem Mitgliedsbeitrag steht keine Gegenleistung gegenüber. Keine Lieferung, keine Leistung.

Jede Spende ist eine Schenkung, aber es ist eine Frage der Größenordnung. Ab 20.000,- euro innerhalb von 10 Jahren ist es garantiert eine Schenkung un keine spende.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GelbeHelden 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 00:38

Gilt das auch, wenn die Spende nicht von einem Mitglied kommt?

Zur Größenordnung:

Wenn ich ein Unternehmen gefunden habe, das bereit ist, dem nicht gemeinnützigen und nicht steuerbegünstigten Verein jeden Monat 1500 EUR zuzuwenden (diese Höhe der Spende ist für das Unternehmen absolut unbedeutend), so kommen natürlich einige Fragen auf:

  • Ministerium sagt steuerbefreit => Bedeutet für mich: Zählt nicht zu den Umsätzen für die Umsatzsteuer
  • Ministerium sagt steuerbefreit => Bedeutet für mich: Erhöht nicht die Einnahmen für die Körperschaftssteuerberechnung
  • Kein Spendenabzug für den Unternehmer, da der nicht gemeinnützige Verein keine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen kann/darf
  • Bei 1500 EUR pro Monat sind im 14. Monat die 20000 EUR erreicht. Dann wäre die Spende keine Spende mehr, sondern eine Schenkung. Da es ja absehbar ist, dass die Grenze zur Schenkung schnell überschritten werden wird ergibt sich die nächste Frage: Muss der Verein jeden Monat eine Schenkung anzeigen?

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, das es für nicht steuerbegünstigte Vereine eine Obergrenze für Spenden in Höhe von 20000 EUR gibt. Gelten diese 20000 EUR in der Beziehung einzelner Spender - Verein oder über alle Spender für den Verein?

Im Prinzip wäre der Unternehmer bereit, den Verein passiv im ideellen Bereich und mit einem Sponsoringvertrag - gegenseitige reine Namensnennung ohne besondere Hervorhebung - zu sponsern.

Frage: Ist ein passives Sponsoring für den nicht gemeinnützigen und nicht steuerbefreiten Verein ebenfalls steuerbefreit?

Dann könnte das Unternehmen eine Betriebsausgabenabzug vornehmen.

Bis auf den Sponsoringvertrag gibt es keine Verbindungen/Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Verein. .

GelbeHelden 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 01:28
@GelbeHelden

Ich habe jetzt noch folgenden Hinweis gefunden:

Trotz Aberkennung der Gemeinnützigkeit hielt das Gericht Mitgliedsbeiträge und Spenden allerdings nicht für steuerpflichtig. Zu Recht: Für Mitgliedsbeiträge ergibt sich dies unmittelbar aus § 8 Abs. 5 KStG, für Spenden aus der Tatsache, dass Spenden in aller Regel nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden und daher unter keinen Einkünftetatbestand des Einkommensteuergesetzes fallen.

(Quelle: Stefan Winheller 05.07.2007 winheller blog spenden und mitgliedsbeitrage nicht steuerpflichtig selbst bei nicht gemeinnutzigen vereinen)

nach FG Hamburg, Beschluss v. 13.04.2007, Az. 5 V 152/06

Also ist eine Spende an einen nicht gemeinnützigen und nicht steuerbegünstigen Verein steuerfrei, aber spätestens ab 20000 EUR doch nicht! Also ist die Aussage vom Ministerium doch falsch.

Frage: Unter welchen Einkünftetatbestand des Einkommensteuergesetztes fällt passives Sponsoring?

wfwbinder  11.03.2020, 08:25
@GelbeHelden

Diese Frage sprengt nun den Rahmen des Forums und versucht mich in den Bereich der Steuerberatung zu ziehen, ohne die kompletten Informationen zu haben.

Ich werde hier nicht den kompletten Steuerfall lösen, dafür sollte sich der Verein einen Kollegen von mir engagieren.

Zum Thema:

"Unter welchen Einkünftetatbestand des Einkommensteuergesetztes fällt passives Sponsoring?"

Sobald der "Spender" die Unterstützung eines Vereins in der Werbung nutzt, ist es dort Betriebsausgabe und beim Verein natürlich Betriebseinnahme.

Schenkungen und Spenden basieren grundsätzlich auf dem Grundsatz der Selbstlosigkeit.