Insolvenzantrag Einkommen?
Zählt eine Plasmaspende zum Einkommen? Diese wird immer in Bar ausgezahlt und musste ich bislang auch nicht beim Jobcenter angeben.
Ist dies bei der Insolvenz anders?
Gibt es da eine extra Einteilung der Spende und fällt somit nicht unter Vermögen?
Habe das hier gefunden.
Für eine Spende, die Sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tätigen, gelten die gleichen Grundsätze wie für eine Schenkung. In beiden Fällen handelt es sich um eine unentgeltliche Leistung. Unentgeltlich ist eine Leistung dann, wenn sie ohne eine entsprechende Gegenleistung erfolgt, die sich darauf bezieht.
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz liegt eine unentgeltliche Leistung dann vor, wenn der Vermögenswert des Verfügenden aufgegeben wird, ohne dass diesem oder einem Dritten ein entsprechender Gegenwert zufließen soll. (vgl. OLG Koblenz, 13.02.2013 – 3 U 1494/12)
Spenden zu wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken können allerdings auch als gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke angesehen werden, so dass die Rückforderung dann nicht befürchtet werden muss.
Bitte beachten Sie aber hierbei: dies gilt nur, solange der Spendenbetrag geringwertig ist.
2 Antworten
§ 850a Nr. 3 ZPO Aufwandsentschädigung
Das, was Du da zitierst, passt doch gar nicht zum Sachverhalt - da geht es doch um Geldspenden und ob diese bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurückgefordert werden müssen. Eine Plasmaspende kann ja wohl kaum zurückgefordert werden...