Sind es bei der EST absetzbare Haushaltsnahe Dienstleistungen, falls man an Fielmann 10,-€ bezahlen muss, für Handwerksleistungen (rep. Brille)?
10 Stimmen
4 Antworten
Weder ist eine Brille 'haushaltsnah' noch findet die Reparatur IN Deinem Haushalt statt. Es wären aber außergewöhnliche Belastungen - da muss aber erst die Hürde des zumutbaren Eigenanteils übersprungen werden.
Warum Du darüber abstimmen lässt, weißt aber schon nur Du, oder? Das ist ja keine Frage, über die eine Mehrheitsmeinung entscheidet, sondern im Gesetz geregelt.
Denke, dass wäre eher etwas für die Private Haftpflichtversicherung.
Was bitte schön soll denn an dieser Selbstbeteiligung beim Brillenkauf eine haushaltsnahe Dienstleistung sein.
Das wäre max als außergewöhnliche Belastung absetzbar, soweit die ( jährlichen ) Kosten über die Grenze Deiner zumutbaren Belastung hinausgehen. ( Je nach Lebenssituation liegt sie zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags deiner/eurer Einkünfte.)
Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder! 🤔🤭
Und der Optiker ist zu Dir nach Hause gekommen für die Reparatur?
Bestimmt, wenn auch nicht für 10 € 😉.
(Und ja, das ist Voraussetzung:
§ 35 a EStG
(4) 1Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn (...) die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union (...) liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen (...) ausgeübt oder erbracht wird. )
Nein, denn die Leistung wird nicht haushaltsnah erbracht.
Mit Deiner Argumentation ist auch die Autoreparatur eine haushaltsnahe Dienstleistung, denn Du besorgst mit dem Auto ja Dinge für den Haushalt.
So halb ernst :-) Immerhin ist es Arbeitslohn, um ein neues Brillenglas einsetzten, damit man den Dreck im Haushalt wieder sieht. Also von daher, Ist es doch Haushaltsnah. :-) Und eine Dienstleistung ist es auch. :-)