SEPA-Mandat widerrufen und Geld zurückfordern.?


13.12.2023, 08:57

Der Kunde möchte außerdem, dass ich ihm den Widerruf der Lastschrift für Oktober bestätige und das Geld jetzt unverzüglich zurück überweise. Wenn ich das mache, müsste ich direkt eine Mahnung mitschicken.

3 Antworten

Der Kunde ist noch nicht einmal davon Abhängig, dass Du das zurück überweist!

Schon mal was von einem Lastschriftrückläufer gehört? Das kann der Kunde nämlich alleine über seine Bank veranlassen.

Da Du NICHTS darüber schreibst, warum der Kunde so reagiert, kann hier niemand was dazu sagen, ob Du die dann offenen Forderungen im Mahn- und Gerichtsverfahren durchsetzen kannst!

Unabhängig davon, was der Kunde möchte und ggf. technisch ausführen kann, besteht die Frage nach der Vertragsgrundlage und den daraus entstehenden Rechten und Pflichten.

Wenn ein gültiger Vertrag mit wiederholendenn Zahlungen besteht, dann gibt es sicher dort auch eine Regelung für die Beendung des Vertrags. Hier sind Kündigungsfristen und ggf. andere Bedingungen zu beachten. Der Widerruf des SEPA-Mandats betrifft nur dieses - es ist nicht automatisch auch der zugrundeliegende Vertrag gekündigt.

Sofern also im Rahmen des geschlossenen Vertrags eine Verpflichtung zur Zahlung besteht und diese per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, ist der Einzug der Zahlungen für Oktober und November rechtens und eine Rückerstattung findet nicht statt. Wurde die Rechtsgrundlage (der Vertrag) nicht ordnungsgemäß gekündigt, so besteht auch die Verpflichtung zur Zahlung des Dezember-Betrags und so fort. Zwar besteht kein SEPA-Mandat mehr, aber Du kannst eine Mahnung mit ggf. Mahngebühren verschicken... bis hin zum Mahnbescheid und einer Vollstreckung.

Der rückwirkende Widerruf eines SEPA-Mandats ist natürlich nicht möglich, denn die Lastschriften sind ja schon ausgeführt worden. Ein Widerruf gilt immer nur für die Zukunft.

Der Kunde hat die Option, Lastschriften noch 8 Wochen zurück zu stornieren. Auch das ist jedoch nur ein Zahlungsweg, der rückgängig gemacht wird. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht weiterhin. Entstehen durch die Rückgabe der Lastschriften bei Dir zusätzliche Aufwände, kannst Du diese dem Kunden in Rechnung stellen, denn damit wären auch Oktober und November überfällig.

Daher:

  1. Kündigen des bestehenden Vertrags
  2. Widerruf des SEPA-Mandats für den Einzug der Beträge

Man sollte das nicht in der anderen Reihenfolge durchführen und auch nicht glauben, dass Punkt 2 automatisch Punkt 1 nach sich zieht.

Was ist das? Ein Ratenvertrag oder nur die Monatlich fälligen Rechnungen für deine Monatlichen Leistungen?

Generell kann ein Kunde bei seiner Bank, die letzten 8 Wochen Lastschriften zurückbuchen lassen, Wenn er das macht, dann kannst du natürlich die Rechnungen anmahnen sogar inklusive der dir entstandenen Kosten für die Rückabwicklung, denn deine Bank wird dir dafür Gebühren aufdrücken, je nach Bank ca 3-9 € für rückabgewickelte Lastschriften.

Wenn das ein Ratenvertrag ist, dann habt ihr mit Sicherheit irgendwo vereinbart, das wenn der Kunde mit einer Rate im Rückstand ist der Gesamtbetrag fällig wird. In dem Moment bist du also berechtigt den Gesamtbetrag von ihm zu fordern und nicht nur die letzten 3 Raten.