Hallo. Danke für die bisherigen Antworten.
Ja der Unterhalt ist Kindesunterhalt.
Wir haben den mal nebenbei beim Anwalt ( ging hauptsächlich um befristeten nachehelichen Aufstockungsunterhalt) mit ausrechnen lassen ( 2008)
Das heißt ja schon, dass er festgelegt ist, oder?
Hab allerdings nur diesen Schriftwechsel der Anwälte über die Höhe des Kindesunterhaltes. Kein Urteil des Familiengerichtes.
Ich bin mittlerweile wieder Selbstversorger, nicht abhängig von Ämtern.
Habe mal gehört, dass selbstverschuldete Lohneinbußen durch eigeninitiativen Jobwechsel irrelevant sind?Sprich die verminderte >>Leistungsfähigkeit muss unverschuldet einhergehen, um den Unterhalt zu kürzen? Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Vater weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen soll? Auch wenn er niedrigere Einkünfte hat?