Selbsteinbau eines geschirrspülers
Wir haben i. Dez. 2010 einen Geschirrspüler gekauft,den wir selbst eingebaut haben. Nunn ist ein defekt a. d. Tür aufegtreten ( Tür fällt beim Öffnen gleich runter ). Wie verhält es sich mit d. Garantieanspruch zu diesem Gerät. Uns wurde mitgeteilt, dass KEIN Garantianspruch besteht, da wir das Gerät selbst eingebaut haben. Stimmt das ?
2 Antworten
Solange man das Gerät fachgerecht eingebaut hat, besteht weiterhin der Garantieanspruch. Wurde jedoch beim Einbau der Türfront ein Fehler gemacht, der zum Defekt führt, dann dann wird zu Recht von Gerätehersteller die Gewährleistung abgelehnt.
Wenn Ihr einen bestimmungsgmäßes Unterbaugerät eingebaut habt, dann erlischt dadurch nicht der Gewährleistungsanspruch.