Schulwechsel nach Umzug?

3 Antworten

Du kannst dich beim zuständigen Schulamt melden und dein Anliegen vortragen. Ist allerdings tatsächlich die nähergelegene GS vorrangig, muss dort beschult werden. Umgehen kann man das nur durch Nachweis, dass Kind nachmittags durch z.B. Großeltern am ehemaligen Wohnort betreut wird.

Was sagt denn das baden-württembergische Schulgesetz dazu? Die Ablehnung wird doch eine Begründung enthalten - wie lautet die? Wäre es nicht durchaus sinnvoll, das Kind jetzt in das neue Umfeld, aus dem sich ja auch die Mitschüler der weiterführenden Schulen rekrutieren werden, einzugliedern?

Da muss man ins Baden-Württembergische Schulgesetz schauen.

LG