Schuldschein verkauf rechtens?
Hallo! Mein Ex Freund hat mir während unserer Bezeihung finanziell sehr geholfen. Im März haben wir uns getrennt und ich habe einen Schuldschein über die geliehene Summe unterschrieben. Mit der Summe, meiner Adresse usw . Ihm hat es ausgereicht das ich Ihm schriftlich bestätige das Geld so schnell wie möglich an Ihn zurückzuzahlen. Nun ist er wieder mit seiner Frau zusammen. Diese hat besagten Schein gefunden. ZUerst hat Sie versucht das Geld einzutreiben weil Sie der Meinung war es käme von beiden. Mein Ex Freund wollte sich darum kümmern. Irgendwann hat seine Frau Ihre Eltern eingeschaltet. Diese haben , ohne das wissen meines Ex-Freundes, die Summe auf ein gemeinsames Konto der beiden überwiesen damit die Frau ruhe gibt. Diese hat wohl eine Kopie des Schuldscheins an Ihre Eltern gegeben. Die Eltern sagen nun natürlich das Sie in Besitz des Schuldscheins sind und erlegen mir einen Zahlungsplan auf, mit der Androhung auf verzinsung & Anwalt wenn ich mich nicht daran halte. Die Zahlung soll dann auf deren Konto gehen. Das ganze ausschliesslich per E-Mail. Ich habe mit meinem Ex gesprochen und einen Teil des Geldes auf das gemeinsame Konto überwiesen, da ich nicht einsehe ohne was schriftliches auf ein Konto von Fremden zu zahlen. Das wird aber von den Eltern so nicht akzeptiert. Was soll und kann ich tun??
Danke! Nicole
1 Antwort
Ein Schuldschein ist eine Forderung. Der Halter dieser Forderung (der Ex-Freund) kann diese natürlich nach Ermessen einfordern bzw. Zahlungskonditionen vereinbaren.
Die Frau des Ex-Freundes bzw. deren Eltern können nicht ohne Zustimmung des Ex-Freundes diesen Schuldschein an sich nehmen und gegen den Willen des Ex-Freundes ihm diesen "abkaufen". Würde der Ex-Freund zustimmen, so könnte er natürlich die Forderung veräußern.
Also ist zunächst mal von den Eltern nachzuweisen, daß sie rechtmäßiger Halter der Forderung gegen Dich sind.
Wenn der Ex-Freund dies bestreitet und Dir bestätigt, daß er weiterhin Gläubiger der Forderung ist, können die Eltern überweisen, was sie wollen.. .sie können fordern, was sie wollen... sie haben keine Ansprüche.
Bestätigt der Ex-Freund dies, so können die Eltern in der Tat einen Zahlungsplan vorlegen und ggf. sogar pfänden - die gleichen Optionen, die der Ex-Freund ja auch hat.
Gläubiger ist der Ex-Freund. Wenn er diesen Schuldschein abtritt, kann der Gläubiger wechseln. Es ist jedoch nicht möglich, daß jemand die Forderung auf eigene Initiative an sich nimmt.
Also: kläre das mit dem Ex-Freund.
Hallo Gandalf,
Danke! Sowas dachte ich mir schon. Die Eltern behautpten lediglich immer nur wieder per mail das Sie im Besitz des Scheines sind. Einen Nachweis darüber haben Sie nicht erbracht.
Das Geld von den Eltern wurde überwiesen ohne sein wissen. Und es wurde an "beide" überwiesen von den Eltern.
Natürlich steht ausser frage das das Geld zurückzuzahlen ist. Das will ich ja auch. Aber eben NUR an den rechtmäßigen Gläubiger (mein Ex) solange das nicht rechtmäßig geändert wurde.
Also müssen die Eltern mir den Nachweis erbringen mit einer unterschriebenen Bestätigung von meinem Ex das dieser den Schuldschein an Sie abgetreten hat?
Nachmals Danke!