Schlüssel nicht aushändigen an Vater? Unterschlagung, Rechtslage?
Hallo. Mein Vater und ich haben einen längeren Streit, wir wohnen getrennt. Er hatte mir vor einiger Zeit eine Ersatzschlüssel gegeben (hatte sie die meiste Zeit nach dem Auszug), damit ich vorbeikommen kann. Jetzt will er sie wieder. Er macht mir extrem viele Probleme seit meiner Kindheit und hat jetzt etwas aufgebracht, was auch bei mir für Unannehmlichkeiten sorgt. Der Polizei würde ich ohne zu zögern die Schlüssel aushändigen. Nur ihm nicht. Drohen mir da Strafen? Ab wann ist es Unterschlagung? Er hat ihn mir damals selbst ausgehändigt und meinte ich kann ihn behalten. (Mietwohnung).
Beste Grüße
Celine
Ps. Nein, ich möchte ihm das nicht einfach zurück geben, die Sache ist für mich gelaufen, bitte keine Kommentare dazu. Eine andere Option wie zbs. in den Briefkasten auch nicht, danke fürs Verständnis und lesen :)
7 Antworten
Ganz einfach - Dein Vater hat jederzeit ( einklagbaren ) Anspruch auf Herausgabe seiner Haus- u. Wohnungstürschlüssel. Ersatzweise auf Austausch der Schlösser (auf Deine Kosten ) .... Das könnte Dich, soweit es sich um eine Schließanlage handelt, also teuer zu stehen kommen.
Vorschlag zur "Güte" ..... bitte eine Person Deines Vertrauens Deinem Vater die Schlüssel gegen Quittung auszuhändigen.
naja... ältere Leute werden manchmal komisch, zudem...niemand kennt deinen Vater hier, nur wenn ältere leute Misstrauisch werden oder den Sinn eines Scherzes nicht verstehen oder die Nacht durch unruhig herumsuchen...so war es bei meiner Mutter...dann ist das oft ein Zeichen zumindest von Anfangsdemenz...
ich würde den Schlüssel kopieren, und das original ihm per Einschreiben zuschicken.
Wie dein vater mal war oder noch ist, ich würde heute im nachhinein alles geben, um mit meinen eltern nochmal reden oder Kaffee trinken zu können, was ich aber nicht mehr kann.
Und in der Notsituation hast du irgendwann die Möglichkeit ohne Feuerwehr oder Polizei deinen Vater zu retten, man weiß ja nie....
Meine Mutter hat auch viel Blödsinn gelabert, sogar mal mit mir über mich geredet... "Verkennen" nennt sich sowas...eine Vorstufe von Demenz, aber heute weiß ich, das sie nicht mehhr sie selber war... sondern krank
Oh man .....
Der Schlüssel gehört solange er Mieter ist Deinem Vater, PUNKT!
Auch wenn er dir diesen damals freiwillig ausgehändigt hat, kann und darf er diesen jederzeit zurück fordern, logisch!
Du bist dann zur Herausgabe verpflichtet!
Machst Du das nicht, kann es teuer, sehr sehr teuer für dich werden!!! Austausch einer Schließanlage ist nicht ohne!! 😜😁😎
Den Kindergarten veranstaltest Du aktuell ganz alleine!!! Dann zahle man auch dafür! 🤭🤭🤭
Gib ihm kommentarlos den Schlüssel unter Zeugen und gehe und beende diesen Kindergarten
Zudem es sich um eine Mietwohnung handelt
Das Leben ist zu kurz um sich über solche Dinge aufzuregen
PS
Du kannst Dir vorher einen nachmachen lassen für den Notfall ;)
Musst Du ihm nicht auf die Nase binden
Schmeiß ihn weg und behaupte ihn verloren zu haben. Ist doch vollkommen egal. Die Polizei wird ihn nicht holen kommen.
Nutzen darfst du ihn halt keines falls. Dann bist sofort im Hausfriedensbruch.
das ist eine reine Privatsache, dafür ist die Polizei nicht zuständig, die schicken dich wieder nach Hause.
Auf keinen Fall, in dem Fall kann der Vater Schadensersatz fordern für ein neues Schloss, wenn nicht sogar für ein Schließsystem.
Nutzen hatte ich eh nicht vor, danke! Darf ich fragen, wieso die Polizei nicht kommt und welche Strafen mir drohen, falls das an einen Anwalt gelangt? :) oder dürfte ich ihn dann einfach bei der Polizei abgeben, damit er ihn abholt?