Schlüssel nachliefern?
Hallo zusammen,
Ich habe mich extra für diesen Beitrag angemeldet, da ich in diversen Foren nichts passendes gefunden habe (zumindest nichts, was mein Problem in etwa beschreibt). Korrigiert mich gerne, falls ich hier den totalen Mist verzapfe :D
Folgendes Problem kurz zusammengefasst:
- gebrauchtes KFZ über Händler im Kundenauftrag gekauft
- Laut Kaufvertrag und vorheriger mündlicher Absprache solle es auch einen Zweitschlüssel geben, Händler habe jedoch nur einen vom Verkäufer erhalten
- Zum Übergabetag sollte der Verkäufer den Schlüssel dem Händler überlassen
- Am Übergabetag: Händler nicht vor Ort, Kollege sollte Übergabe machen, kein Problem für mich, da vorher abgesprochen und Vertrag mit Händler persönlich gemeinsam bereits aufgesetzt
- Kollege konnte bei Übergabe Zweitschlüssel nicht mit überreichen, da noch nicht erhalten
- Vertrag wurde händisch abgeändert von „übergeben mit 2 Schlüsseln“ auf „… mit 1 Schlüssel“
- „Wir bemühen uns für den Zweitschlüssel“ wurde von Kollegen vermerkt, anschließend von uns beiden unterschrieben und jeweils kopiert (Original-Vertrag habe ich)
Bisher sind 3 Monate vergangen, der Verkäufer bzw. auch der Händler haben sich nicht mehr gemeldet. Ich überlege nun, ob es Sinn macht, nach der langen Zeit, sofort eine Frist zu setzen, bis wann er nachzuliefern hat, oder ob die Formulierung „Bemühen“ eine Pflicht des Nachlieferns ausschließt, bzw. viel Spielraum für Interpretationen lässt (Getreu dem Motto „wir haben uns BEMÜHT, es gibt leider keinen zweiten mehr).
Eine Rechtschutz habe ich leider nicht und zum Anwalt möchte ich deswegen ebenfalls ungern gehen, da ich als Azubi derzeit leider kaum finanzielle Möglichkeiten hierfür habe.
Soll ich das ganze aufgrund der bisher bereits vergangenen Zeit auf sich beruhen lassen, oder wie gehe ich am besten vor? Vielleicht kann mir ja jemand einen guten Rat geben, für den nächsten Autokauf habe ich jedoch bereits dazugelernt :/
3 Antworten
Du hättest zumindest in den Vertrag aufnehmen sollen, dass für den Fall, dass der zweite Schlüssel nicht beschafft wird, die Kosten für die Herstellung des Zweitschlüssels getragen werden müssen.
Das wäre der Punkt, den ich jetzt noch versuchen würde, nämlich dass der Händler den zweiten Schlüssel zahlen muss.
Die Formulierung im KV ist in der Tat nachteilig für dich.
Im Regelfall ist das Fehlen des Zweitschlüssels ein Sachmangel, der als solcher im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert werden muss. Ihr habt aber im KV klar aufgenommen, dass nur 1 Schlüssel übergeben wurde. Wenn der Zweitschlüssel relevant war, hätte man das dort so aufnehmen müssen. Allein der Vermerk, dass der VK sich "bemüht" wird im Streitfall nicht ausreichen.
Ich sehe da leider wenig Chancen, deine Forderung durchzusetzen.
"Wir bemühen uns für den Zweitschlüssel“.....
🤔 Bemühen allein ist ein zeitliches "Gummiband" .....diese Bemühung kann Tage, Monate oder Jahre andauern. Du (ihr hättet) hättest diese "Bemühung" zeitlich genauer definieren müssen um rechtlich ansetzten zu können !
Der Händler/Verkäufer "bemüht" sich wahrscheinlich immer noch 🫣