Neuwagen bestellt und kann nicht abgeholt werden?
Hallo liebe Community!
Mehr oder weniger kurz zu meinem Sachverhalt. Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen…
Gegen Ende September 2021 haben wir einen Diacia Sandero 21 verbindlich bei einem Autohändler bestellt. Natürlich erhielten wir hier mündlich die Aussage eines unverbindlichen Liefertermins (ca. 4 Monate -> Februar).
Nun habe ich doch mal am 19.01.22 per E-Mail nachgefragt, ob es denn weitere Informationen zur voraussichtlichen Zustellung des Fahrzeuges gäbe und gleich vom Verkäufer die Antwort schriftlich bekommen: „Das Auto ist in 2 Wochen abholbereit“. Also für mich eine klare Aussage.
Natürlich habe ich mich auf das Auto gefreut ^^ Und sofort alle Unterlagen bezüglich der Zulassung ihm zukommen lassen.
Nachdem ich nach 2 Wochen keinerlei Rückmeldung erhalten habe ob alles in Ordnung sei habe ich erneut nachgehakt. Dann hieß es die Zulassung hätte nicht funktioniert weil etwas mit der EVB Nr. nicht gepasst hat. Alles gut -> abgeklärt-> tel. an den Händler durchgegeben und erledigt. 2 Tage später nochmals beim Verkäufer nachgefragt, weil wieder selbstständig von ihm aus keine Information kam…. Das Fahrzeug sei jetzt zugelassen ABER jetzt fehlt die komplette Radioeinheit! Er vermutet dass es diese Woche nicht geliefert wird und ich solle nächste Woche nochmal anrufen. Eine Erklärung wie ein Neuwagen zum Händler geliefert wird aber eine wichtige Ausstattung fehlt, konnte mit nicht erklärt werden. Und warum man das nicht VOR der Zulassung sagen konnte…
So… wieder angerufen. Er könne mir leider kein Lieferdatum nennen, wann die Radioeinheit kommen würde. Also das Auto ist jetzt seit 2 Wochen zugelassen und es fehlt das komplette Tablet in der Mitte? Mir fallen Versicherungskosten und Steuern an für ein Fahrzeug welches auf unbestimmte Zeit nicht abgeholt werden kann. Aber das GLEICHE Modell (Comfort) steht beim Händler VOLLausgestattet als Vorführmodell (kam bei denen auch im Januar an).
Ich könnte jetzt natürlich noch mehr dazu erzählen und euch die überaus „nette“ Antwort meines Händlers informieren aber ich halte es mal „kurz“.
Weiß jemand welche Ansprüche ich hier bzgl. des Kaufvertrages geltend machen kann? Das Auto haben wir noch nicht bezahlt.
Und ob die schriftliche Aussage des Händlers, dass das Auto in 2 Wochen fertig zur Abholung ist, eine verbindliche Bestätigung ist?
Er hat mir angeboten das Auto wieder abzumelden, damit keine Kosten anfallen. Wer muss dann die Kosten zur Neuanmeldung tragen? Oder auch Versicherungskosten, die für diesen Monat angefallen sind?
Danke schonmal im Voraus :-)
Ps.: Ich weiß, dass es zur Zeit am Markt in der Automobilindustrie zu erheblichen Verzögerungen und fehlenden Teilen kommt. Mir geht es um die Art und Weise wie man mit dem Kunden umgeht und dass keine alternativen Lösungen angeboten werden. Laut Händler könne er leider nichts für mich tun.
1 Antwort
ich hat sich der Händler Schadenersatzflichtig gemacht.
Aber wie fast alle Menschen,machst Du das per Telefon und persönlihem Gespräch. Aber hier gilt es rechtlich verbindliche Pfosten einzuschlagen.
Also ein Schreiben, Einshreiben/Rückschin, um den Händler ausdrücklich in Verzug zu setzen.
Darin klar darauf hinweisen, dass er den Wagen natürlich nicht hätte zulassen dürfen, wenn der nicht in betriebsbereiten Zustand ist. Kosten für Steuer und Versicherung in der Zwischenzeit zu seinen Lasten. Ergibt sich aus §§ 422, Abs. 1 und 823 BGB.
Was er dann macht, muss er entscheiden, nämlich was teurer ist, ab- und wieder anmelden, oder durchgehend die Kosten tragen.
Der Witz bei Deinem Fall ist nämlich, einen Autohändler wegen des Liefertermins haftbar zu machen, ist immer sehr schwierig. Aber hier ist der Wagen durch die Anmeldung Kaufvertragsmäßig geliefert (§ 433 BGB Eigentum ist verschafft), aber es hapert an der Übergabe und damit geht diese Zeit zu Lasten des Händlers.
Wenn ich er wäre, würde ich Dir um Ruhe zu haben, vermutlich den Vorführwagen geben für die Zeit, dann könntest Du nämlich nichts mehr fordern.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Beste ist, dass er mir nach der Aussage (es würde die Radioeinheit fehlen) die Zulassungsbescheinigung zusammen mit der Rechnung hat zukommen lassen. Laut ihm hätte er keinen Wagen, den er mir geben könnte. Schließlich hätte er ja auch keinen eigenen Dienstwagen, weil alles belegt sei. Das ist eine sehr tolle Aussage meines Autoverkäufers! 😁