Neuwagen bestellt und kann nicht abgeholt werden?

1 Antwort

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ich hat sich der Händler Schadenersatzflichtig gemacht.

Aber wie fast alle Menschen,machst Du das per Telefon und persönlihem Gespräch. Aber hier gilt es rechtlich verbindliche Pfosten einzuschlagen.

Also ein Schreiben, Einshreiben/Rückschin, um den Händler ausdrücklich in Verzug zu setzen.

Darin klar darauf hinweisen, dass er den Wagen natürlich nicht hätte zulassen dürfen, wenn der nicht in betriebsbereiten Zustand ist. Kosten für Steuer und Versicherung in der Zwischenzeit zu seinen Lasten. Ergibt sich aus §§ 422, Abs. 1 und 823 BGB.

Was er dann macht, muss er entscheiden, nämlich was teurer ist, ab- und wieder anmelden, oder durchgehend die Kosten tragen.

Der Witz bei Deinem Fall ist nämlich, einen Autohändler wegen des Liefertermins haftbar zu machen, ist immer sehr schwierig. Aber hier ist der Wagen durch die Anmeldung Kaufvertragsmäßig geliefert (§ 433 BGB Eigentum ist verschafft), aber es hapert an der Übergabe und damit geht diese Zeit zu Lasten des Händlers.

Wenn ich er wäre, würde ich Dir um Ruhe zu haben, vermutlich den Vorführwagen geben für die Zeit, dann könntest Du nämlich nichts mehr fordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

dacianer 
Beitragsersteller
 16.02.2022, 14:55

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Beste ist, dass er mir nach der Aussage (es würde die Radioeinheit fehlen) die Zulassungsbescheinigung zusammen mit der Rechnung hat zukommen lassen. Laut ihm hätte er keinen Wagen, den er mir geben könnte. Schließlich hätte er ja auch keinen eigenen Dienstwagen, weil alles belegt sei. Das ist eine sehr tolle Aussage meines Autoverkäufers! 😁