Pfandfreigabe bei Grundstückstausch?
2 Jahre nach dem Kauf unseren Haus haben wir festgestellt, dass ein Teil unser Eifahrt zum Grundstük der Nachbarn gehöht. Wir haben einen Tauschvertrag mit eintptrechende Änderung Vermeßung und Änderung des Lageplans gemacht. Nun bei notarielle Beurkundung, benötigen wir eine Pfandfreigabe von unser Bank, da natürlich ein Grundschuld in Grundbuch eingetragen wurde. Unser Bank antwortet seit 1 Monat nicht und sagt immer, dass der Fall in Berabeitung ist.
Kann es sein, dass wir die Pfandfreigabe nicht bekommen und somit den Tauschvertrag nicht abschließen können?
1 Antwort
Marinac
Vermutlich ergab sich durch den Tausch keine wesentliche, die Sicherheit der Bankgrundschuld tangierende Sachwertbeeinträchtigung. Deshalb dürfte es der Grundpfandrechtgsgläubigerin ohne weiteres möglich sein, die Pfandentlassung zu erklären und die Pfandunterstellung des getauschten Zuflurstücks zur Auflage zu machen.
Allgemein entwirft der amtierende Notar die Urkunde, so dass es für die Bank keinen großen Aufwand bedeutet. Es dürfte auch im Interesse der Bank liegen, dass gerade im Falle der Verwertung die Einfahrt grundbuchlich geregelt ist.
Vielleicht ist es dem Notar möglich, Dampf zu machen.