Schenkungsteuer für eine Immobilie im Ausland?
mein Vater wohnt im Ausland und besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit hat erstmal eine Immobilie für meinen Bruder auch im Ausland gekauft nach einem Jahr hat mein Vater eine zweite Wohnung an meinen Bruder gekauft und mein Bruder hat die erste Wohnung an mich geschenkt.
Im Ausland haben wir dafür etwa 15.000 Euro gekauft. Wert der Immobilie war 500.000.
Neulich bin ich auf das Thema Schenkungsteuer in Deutschland aufmerksam geworden und habe festgestellt, dass wir richtig viel Steuern zahlen müssen.
Wir selber sind Ausländer und wohnen in Deutschland seit mehreren Jahren. Wir wird dieses Thema behandelt ?
Kommt hier Freibeträge nicht in Frage ? Meine Eltern haben für die Immobile ursprünglich gezahlt.
1 Antwort
Wenn Ihr einen Wohnsitz in Deutschland habt, kommt immer Schenkungssteuer in Betracht.
Wenn außerdem größere Schenkungen erfolgen sollten, wäre rechtzeitige Beratung nötig gewesen.
Die Schenkung an Deinen Bruder war vermutlich noch von den Freibeträgen (400.000,- pro Kind und Elternteil) gedeckt.
Aber dafür, dass Dein Bruder an Dich geschenkt hat, gibt es nur 20.000,- Freibetrag.
WEndet Euch möglichst bald an einen Berufskollegen von mir, um Euch beraten zu lassen.
Deshlab schrieb ich, dass Ihr zu einem Steuerberater gehen solltet.
Zuerst hieß es:
Wir selber sind Ausländer und wohnen in Deutschland seit mehreren Jahren.
Da musste man glauben (zumindest ich tat es), dass Du und Dein Bruder hier seid.
Neun Ist Dein Bruder, wie Deine Eltern im Ausland, wer ist dann noch "Wir."
Natürlich gibt es so etwas wie Kettenschenkungen, nur wurde hier der falsche Weg gewählt, denn die Freibeträge für Schenkung Bruder zu Bruder sind viel geringer, als von den Eltern zu den Kindern.
Man könnte hier viel eher die Sache so konstruieren, dass Du von Deinem Bruder kaufst, aber Deine Eltern Dir das Geld schenken.
Aber um einen Plan zu machen braucht man wirklich alles informationen, nicht nur ein paar, die Du für wichtig hältst.
Ich Danke Ihnen für Ihre Erklärung. Der Bruder wohnt auch im Ausland. Er ist nicht davon betroffen.
gibt es irgendwie eine Lösung eine ähnliche Lösung wie ein Kettenschenkung. Das Geld für beide Wohnungen haben unsere Eltern gezahlt ).
D.h. das Geld und das Geschenk kommt Ursprünglich von den Eltern.