Scheinselbständiger Allein-GF/Gesellschafter in allen Steuerarten?
Als alleiniger GF und Gesellschafter einer GmbH (ohne weitere Mitarbeiter) in Kombination mit nur einem (parallelem) Auftraggeber gilt man seitens Rentenversicherung u.U. als Scheinselbständiger.
Diese Einstufung kann vermutlich nicht für andere Situationen herangezogen werden, v.a. beim Finanzamt?
Hintergrund: Dem selbständigen bzw. beherrschenden GF sind ja einige Einschränkungen auferlegt, die für einen Arbeitnehmer nicht gelten.
1 Antwort
Wie ich schon zu einer anderen FRage zu diesem Thema schrieb, wird ein gigantisches Problem ausgelöst.
Durch die Einstufung als Scheinselbständigkeit, wird ja beim Gehaltsempfänger "auf Brutto hochgerechnet."
Mehr Entgelt ist dann auch mehr Umsatz. Aber Aber auf der anderen Seite stellt sich die FRage, ob die Unternehmereigenschaft überhaupt noch gegeben ist, weil ja die Selbständigkeit fehlt.
Es könnte bedeuten, dass der Auftraggeber (noch Arbeitgeber) keinen Vorsteuerabzug hat, die UG aber abführen muss, weil Steuer ausgewiesen.
Ich bin froh, wenn es nie bei einem Mandanten passiert.
Vielen Dank für die Antwort, ist ja noch drastischer als erwartet.
PS: Hatte diese und die ähnliche Frage zeitgleich gestellt, diese wurde aber zurückgehalten und erst jetzt wieder aktiviert. Daher das "komische" Nachfassen zu einem Thema, das sich ja schon mit der ersten Frage erledigt hatte ;-)