Scheinselbständiger Allein-GF/Gesellschafter in allen Steuerarten?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie ich schon zu einer anderen FRage zu diesem Thema schrieb, wird ein gigantisches Problem ausgelöst.

Durch die Einstufung als Scheinselbständigkeit, wird ja beim Gehaltsempfänger "auf Brutto hochgerechnet."

Mehr Entgelt ist dann auch mehr Umsatz. Aber Aber auf der anderen Seite stellt sich die FRage, ob die Unternehmereigenschaft überhaupt noch gegeben ist, weil ja die Selbständigkeit fehlt.

Es könnte bedeuten, dass der Auftraggeber (noch Arbeitgeber) keinen Vorsteuerabzug hat, die UG aber abführen muss, weil Steuer ausgewiesen.

Ich bin froh, wenn es nie bei einem Mandanten passiert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

StevieB 
Beitragsersteller
 30.01.2024, 07:48

Vielen Dank für die Antwort, ist ja noch drastischer als erwartet.

PS: Hatte diese und die ähnliche Frage zeitgleich gestellt, diese wurde aber zurückgehalten und erst jetzt wieder aktiviert. Daher das "komische" Nachfassen zu einem Thema, das sich ja schon mit der ersten Frage erledigt hatte ;-)