Satzungsänderun in einer Garagengemeinschaft (Ost)?
Der Vorstand der Garagengemeinschft will in diesem Jahr die Satzung von 207 ändern. Das Problem liegt in der Definition. In Alt lautet es :"die Garagen sind privates Eigentum der Vereinsmitglieder ."In Neu. " Die Nutzung der Garage erfolgt im Rahmen der mit der Garagengemeinschaft abgeschlossenen Nutzungsvereinbahrung."
In alle Passagen wird der Begriff Eigentümer mit Nutzer ersetzt.
P.S. Die 400 Garagen stehen auf einem Pachtgelände der Stadt,und wird durch den Gemeinschaftsvorstand verwaltet.
Welche Nachteile entstehen uns durch die Wortänderungen ?
Wäre schön für alle, wenn wir eine Antwort bekommen könnten.
Mulle
2 Antworten
Ich nehme nicht an, dass jeder der 400 Garagennutzer eine von ihm selber angeschaffte Garage auf das Pachtland gesetzt hat. Die waren schon da oder sind als Gemeinschaftsprojekt erstellt worden.
Die bisherige Formulierung war zumindest äußerst mißverständlich. Der einzelne Garagennutzer hat eben kein Eigentum an seiner Garage. Die neue Formulierung trifft die Sachlage demgegenüber genau.
Nachteile sind nicht ersichtlich.
Hallo Privatier59
Danke für die Antwort.Leider liegt die Sachlage genau anders herum, den die Mitglieder der Garagengemeinschaft haben vor vielen Jahren die Garagen aufbauen lassen und jeweils den einzelnen Bau bezahlt. Sie bezahlen nur Pacht für die Fläche auf der die Garage steht. Bin der Auffassung, dass durch die Satzungsänderung eine Enteignung an dem Bau erfolgen soll oder kann.
Über eine nochmalige Antwort würde ich mich freuen
Mulle