Satzungsänderun in einer Garagengemeinschaft (Ost)?

2 Antworten

Ich nehme nicht an, dass jeder der 400 Garagennutzer eine von ihm selber angeschaffte Garage auf das Pachtland gesetzt hat. Die waren schon da oder sind als Gemeinschaftsprojekt erstellt worden.

Die bisherige Formulierung war zumindest äußerst mißverständlich. Der einzelne Garagennutzer hat eben kein Eigentum an seiner Garage. Die neue Formulierung trifft die Sachlage demgegenüber genau.

Nachteile sind nicht ersichtlich.

Hallo Privatier59

Danke für die Antwort.Leider liegt die Sachlage genau anders herum, den die Mitglieder der Garagengemeinschaft haben vor vielen Jahren die Garagen aufbauen lassen und jeweils den einzelnen Bau bezahlt. Sie bezahlen nur Pacht für die Fläche auf der die Garage steht. Bin der Auffassung, dass durch die Satzungsänderung eine Enteignung an dem Bau erfolgen soll oder kann.

Über eine nochmalige Antwort würde ich mich freuen

Mulle