Antwort
Hallo Privatier59
Danke für die Antwort.Leider liegt die Sachlage genau anders herum, den die Mitglieder der Garagengemeinschaft haben vor vielen Jahren die Garagen aufbauen lassen und jeweils den einzelnen Bau bezahlt. Sie bezahlen nur Pacht für die Fläche auf der die Garage steht. Bin der Auffassung, dass durch die Satzungsänderung eine Enteignung an dem Bau erfolgen soll oder kann.
Über eine nochmalige Antwort würde ich mich freuen
Mulle