Wer bezahlt die Balkontüre die durch den Mieter beschädigt wurde?
Ein Kind einer Mieterin hat die Balkontüre so beschädigt dass sie ausgetauscht werden muss.Die Mieterin ist haftpflichtversichert.
Frage: Muss die Versicherung die Kosten für den Austausch der Bakontüre komplett übernehmen oder bekommt der Vermieter nur den Zeitwert der Türe ersetzt?
4 Antworten
Interessante Frage, mit einem seltsamen Ansatz.
Warum geht Deine Frage dahin, was eine Versicherung zahlen muss?
Der Vermieter ist geschädigt, der Mieter nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichtet.
Es ist der Zustand vor dem Schadeneintritt herzustellen. Also wie eine gebrauchte Tür. Bei einem Neubau neu, oder entsprechend dem Alter.
Da man keine alter Tür zum Einbau bekommen wird, ist der zu zahlende Betrag ggf. anzupassen.
Ob der Mieter versichert ist, kann dem Vermieter ega slein.
Auch ein Versicherer, wenn er eingeschatet wird, wird einen anteiligen Betrag zahlen.
Muss das Fenster ausgetauscht werden zahlt die Versicherung alles. In der Regel genügt aber eine Reparatur.
Zeitwert + Arbeit. Ob das Kind wirklich mitversichert ist, muss man schauen.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt den Zeitwert.
Der Neuwert steht dem Vermieter nicht zu, denn dann würde sich dieser bereichern!
Ob die Privathaftpflichtversicherung überhaupt leisten muss, lässt sich aufgrund der Schilderung in der Frage nicht beantworten.