Sachwerter Vorteil für Unterkunft bei Einarbeitung
Hallo,
Ich wurde zum 1.1.12 von meiner Firma aus dem Ausland nach Deutschland versetzt. Mein bisheriger Wohnsitz war in Spanien, wo ich aktuell auch noch gemeldet bin.
Als Übergang bekomme ich während meiner Einarbeitung von meinem Arbeitgeber die ersten 3. Monate ein Hotel bezahlt, bis ich eine Wohnung gefunden habe. Darüber hinaus beziehe ich für diese Zeit auch Verpflegungsmehraufwand.
Meine erste Frage ist, ob dies als Sachbezug (amtlich auf 212€/Monat festgesetzt) versteuert werden muss, oder ob es als Dienstreise ausgelegt werden kann und daher steuerfrei wäre?
Meine zweite Frage: Würde ich bei einer Anmeldung in Deutschland (zwangsmässig auf die Hoteladresse, da ich ja noch keine eigene Wohnung habe) den Anspruch auf Steuerfreiheit verlieren? Oder könnte ich meine spanische Adresse als Zweitwohnsitz angeben?
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Hallo Manich,
bist du weiterhin in Spanien angestellt oder hast du einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Firma/Zweigstelle? Im ersten Fall kann ich dir nicht wirklich weiter helfen, im zweiten Fall (Arbeitsvertrag in DE) bist du in DE steuerpflichtig und die 212€ würden als Gehaltsbestandteil mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Grüße, Oli