Flüge zum Bewerbungsgespräch, Umzug, Graduierungfeier als Reisekosten absetzbar?
Hallo,
ich habe in Bangkok auf Bachelor studiert und habe ende August 10 meinen letzten Kurs erfolgreich bestanden. Im September, bin ich dann zwecks Vorstellungsgesprächen und um meine Familie zu besuchen nach Deutschland geflogen. Ich habe dann einen Vertrag von einer Firma angeboten bekommen, habe unterschrieben und bin wieder zurück nach Bangkok geflogen (Returnflight) um meine restlichen Sachen zu packen und bin dann wieder nach Deutschland geflogen. Nun steht ende Dezember meine offizielle Graduierungsfeier (wahrscheinlich muss ich in einem Zeitraum von 10 Tagen 3 mal zur Uni) in Bangkok mit offizieller Zeugnisausgabe an.
Kann ich die genannten Flüge Reisekosten geltend machen? Flug 1&2 (Return) Bewerbungsgespräche&Familienzusammenführung. Flug 3 (One Way) Umzug nach Deutschland (Job). Flug 4&5 (Return) Offizielle Graduierungsfeier mit Zeugnisausgabe
Viele Grüsse, Max
1 Antwort
Studium in Bangkok ist wenigstens mal was Neues. Für den ersten Flug (Eltern und BEwrbung) sehe ich das Aufteilungs- und Abzugsverbot.
Den Umzugsflug nach Deutschland sehe ich als abzugsfähig an (Studienende und den Hin- und Rückflug wegen des Zeugnisses ebenfalls).
Aber um es gleich zu sagen, da ist auch good will vom Finanzamt dabei. Wie ein Finazgerichtsprozess ausgehen würde, weiss ich nicht.
P.S.
Darf ich fragen, in welchem Fach Bangkok so führend ist, dass ein Studium dort eine Empfehlung ist?
Das Aufteilung- und Abzugsverbot ist meines Wissens nach letztes Jahr gekippt worden.
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=133299&spid=1290&spk=1289&sfk=31
Ich würde daher den ersten Flug zur Hälfte ansetzen.
Ich würde auf jeden Fall zu jedem Flug eine ausführliche Begründung angeben (nicht nur ein oder zwei Sätze), aus den heraus vor geht, dass es sich um Flüge handelt, die nicht aus Spaß oder Urlaub gemacht wurden.