Rundungsbetrag - Spendenbescheinigung korrigieren?
Hallo liebe Leute!
Eigentlich geht es nur um einen Centbetrag, aber da ja vereinstypisch und finanzamtgerecht alles seine Ordnung haben sollte ...
Ich habe als Schatzmeister eines gemeinnützigen Vereins eine Bestätigung für eine Geldzuwendung ausgestellt und zunächst einen Rat eines älteren Schatzmeisters befolgt, der meinte, dass Beträge auf volle EUR aufzurunden seien. Nach einer späteren Info meines Finanzamtes, seien jedoch Beträge nie zu runden, sondern exakt anzugeben. Seitdem habe ich nur exakte Werte bescheinigt, doch eine der ersten schon herausgegebenen Bescheinigungen weist nun noch so einen runden Betrag aus.
Wird das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt mit Runden oder Nichtrunden?
Gibt es generell eine Vorgehensweise, Spendenbescheinigungen nachträglich zu korrigieren? Also evtl. eine neue drucken und sich bestätigen lassen, dass die alte nicht verwendet bzw. vernichtet wird oä.?
Vielen Dank für Eure Antworten!
PS: Bitte als Antwort keine Beurteilungen der Blödheit von Schatzmeistern oder Finanzämtern oder sonstwem schreiben: Ich habe oft bei finanzfrage.net vorbeigeschaut und leider oft Beschimpfungen oder herablassende Bemerkungen gelesen, die in der eigentlichen Frage nicht viel weiterhalfen (und bestenfalls humorvoll gemeint waren, wohl Humor-Punkte zu sammeln?).
1 Antwort
Ich gebe Dir mal einen Link zu den Einkommensteuerrichtlinien und verweise Dich auf die S.164 dieses sehr umfangreichen Dokuments. Dort steht ua folgendes:
"Unrichtig ist eine Zuwendungsbescheinigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht".
www.einkommensteuerrichtlinien.de/Einkommensteuer-Richtlinien-Hinweise.pdf
Ich interpretiere das so, dass Rundungen eben nicht zulässig sind.
Wenn eine Spendenbescheinigung in korrigierter Form ausgestellt wird, dann muß man unbedingt die alte Bescheinigung einziehen da ansonsten Mißbrauch möglich wäre.
Ich habe folgende Idee entwickelt: Ich spende 10.000 Mal 51 Eurocent und verauslage somit 5.100,..€. Höflich bitte ich jeden Empfänger um Ausstellung einer Spendenscheinigung, was die zwar nicht tun brauchten, aber trotzdem machen. Noch höflicher weise ich darauf hin, dass man ja auf einen glatten Euro aufrunden kann und kann somit 10.000,-- Euro von der Steuer absetzen. Bei dem Höchststeuersatz von 42% (ich weiß, es gibt noch mehr, aber davon reden wir mal nicht) und KiSt und Soli hätte ich bei quittierten 10.000,-- € Spenden nur noch 291,--€ selber bezahlt. Darf das sein?
Gut. Sag Bescheid, wenn es soweit ist. Bisher ist es üblich, dass einer Organisation jeweils einmal pro Spender gespendet wird.
Auf diese Weise hättest du Ende 2001 zu Geld kommen können. Du hättest du jeweils einen Pfennig in Euro umtauschen müssen.
Ich habe extra mal nachgesehen: Die Spenden werden in ganzen Euro ins Formular eingetragen. Der Spender wird also exakt dieselbe Zahl ins Formular eintragen.
Und selbst wenn es nicht so wäre, das zvE des Spenders wird ebenfalls in ganzen Euro berechnet.
Und der Gewinn des Vereins ist - soweit es den ideellen Bereich betrifft - ohnehin steuerbefreit.
Du meinst das ernst, oder?
Welche Haftstrafen werden so angedroht für eine um maximal 49 Cent zu hoch ausgestellte Spendenbescheinigung?