Rundungsbetrag - Spendenbescheinigung korrigieren?

1 Antwort

Ich gebe Dir mal einen Link zu den Einkommensteuerrichtlinien und verweise Dich auf die S.164 dieses sehr umfangreichen Dokuments. Dort steht ua folgendes:

"Unrichtig ist eine Zuwendungsbescheinigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht".

www.einkommensteuerrichtlinien.de/Einkommensteuer-Richtlinien-Hinweise.pdf

Ich interpretiere das so, dass Rundungen eben nicht zulässig sind.

Wenn eine Spendenbescheinigung in korrigierter Form ausgestellt wird, dann muß man unbedingt die alte Bescheinigung einziehen da ansonsten Mißbrauch möglich wäre.


EnnoBecker  07.09.2012, 07:12

Du meinst das ernst, oder?

Welche Haftstrafen werden so angedroht für eine um maximal 49 Cent zu hoch ausgestellte Spendenbescheinigung?

Privatier59  07.09.2012, 07:23
@EnnoBecker

Ich habe folgende Idee entwickelt: Ich spende 10.000 Mal 51 Eurocent und verauslage somit 5.100,..€. Höflich bitte ich jeden Empfänger um Ausstellung einer Spendenscheinigung, was die zwar nicht tun brauchten, aber trotzdem machen. Noch höflicher weise ich darauf hin, dass man ja auf einen glatten Euro aufrunden kann und kann somit 10.000,-- Euro von der Steuer absetzen. Bei dem Höchststeuersatz von 42% (ich weiß, es gibt noch mehr, aber davon reden wir mal nicht) und KiSt und Soli hätte ich bei quittierten 10.000,-- € Spenden nur noch 291,--€ selber bezahlt. Darf das sein?

EnnoBecker  07.09.2012, 09:01
@Privatier59

Gut. Sag Bescheid, wenn es soweit ist. Bisher ist es üblich, dass einer Organisation jeweils einmal pro Spender gespendet wird.

Auf diese Weise hättest du Ende 2001 zu Geld kommen können. Du hättest du jeweils einen Pfennig in Euro umtauschen müssen.

Ich habe extra mal nachgesehen: Die Spenden werden in ganzen Euro ins Formular eingetragen. Der Spender wird also exakt dieselbe Zahl ins Formular eintragen.

Und selbst wenn es nicht so wäre, das zvE des Spenders wird ebenfalls in ganzen Euro berechnet.

Und der Gewinn des Vereins ist - soweit es den ideellen Bereich betrifft - ohnehin steuerbefreit.