Rückzahlungsanspruch der Mietkaution wurde an das Jobcenter abgetreten. Wer muss sich um die Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug kümmern?

1 Antwort

Das Jobcenter zahlt die Kaution direkt an den Vermieter. Der wiederum legt das Geld auf einem Mietkautionskonto an, welches auf den Namen des Mieters, also auf deinen Namen läuft.

Wem also wird wohl die Kaution auf Verlangen ausgezahlt.... wenn das angelegte Konto auf deinen Namen läuft ❓ 🤷‍♀️

Die Kaution ist dir lediglich als zinsloses Darlehen gewährt worden, insofern bist auch nur du für die Rückzahlung an das JC verantwortlich ☝️

Bekomme ich z.B. einen Kredit von der Bank, muss ich diesen auch an die Bank zurück zahlen... 🤷‍♀️


Kensi 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 14:49

Ich habe mich wahrscheinlich unglücklich ausgedrückt. Meine Frage ist eigentlich: Wenn ich den Rückzahlungsanspruch der Mietkaution an die Stadt abgetreten habe, kann ich dann gerichtlich mit Mahnverfahren usw. gegen den Vermieter vorgehen, damit er das Geld zurückzahlt, oder muss das die die Stadt.machen, da sie ja Eigentümerin der Kaution ist?