Rückzahlungsanspruch der Mietkaution wurde an das Jobcenter abgetreten. Wer muss sich um die Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug kümmern?
Hallo,
Ich hatte damals einen Darlehensvertrag mit dem Jobcenter für eine Mietkaution vereinbart, noch ohne monatliche Ratenzahlung und als Sicherheit den Rückzahlungsanspruch an die Stadt abgetreten. Der Vermieter hat auch zwei Jahre nach Auszug die Kaution nicht an die Stadt zurückgezahlt. Jetzt verlangen sie von mir die Ratenrückzahlung. Kann ich trotz der Abtretung die Kaution vom Vermieter zurückverlangen oder muss das die Stadt machen?
1 Antwort
Das Jobcenter zahlt die Kaution direkt an den Vermieter. Der wiederum legt das Geld auf einem Mietkautionskonto an, welches auf den Namen des Mieters, also auf deinen Namen läuft.
Wem also wird wohl die Kaution auf Verlangen ausgezahlt.... wenn das angelegte Konto auf deinen Namen läuft ❓ 🤷♀️
Die Kaution ist dir lediglich als zinsloses Darlehen gewährt worden, insofern bist auch nur du für die Rückzahlung an das JC verantwortlich ☝️
Bekomme ich z.B. einen Kredit von der Bank, muss ich diesen auch an die Bank zurück zahlen... 🤷♀️
Hallo nochmals.... ok sorry, das kann ich aber auch falsch gedeutet haben 🤷♀️
In der Regel muss der Mieter die Zahlung für sich selbst beantragen.
...... Anders ist es, wenn der Rückzahlungsanspruch abgetreten wird, hier k a n n der der neue Gläubiger Zahlung an sich selbst verlangen.
Quelle: (letzter Absatz)
🙋
Ich habe mich wahrscheinlich unglücklich ausgedrückt. Meine Frage ist eigentlich: Wenn ich den Rückzahlungsanspruch der Mietkaution an die Stadt abgetreten habe, kann ich dann gerichtlich mit Mahnverfahren usw. gegen den Vermieter vorgehen, damit er das Geld zurückzahlt, oder muss das die die Stadt.machen, da sie ja Eigentümerin der Kaution ist?