Rücktritt von Kaufabsichtserklärung?

1 Antwort

Die Notarkosten habt ihr nur dann zu übernehmen, wenn ihr den Notar beauftragt habt.

Der Makler geht zunächst leer aus, bekommt von euch nichts!

Der Verkäufer bekommt in der Regel auch nichts von euch, hier gibt es nur ganz wenige Ausnahmen.


Aitopoulo 
Beitragsersteller
 02.04.2022, 18:52

Vielen Dank für die schnelle Antwort