Barauszahlung statt Überweisung?
Nach rechtlich allen korrekten Überprüfungen und damit vorhandenen Papieren, möchte ich nun meinen Kleingarten an den Nachmieter übergeben. Mit dem Einverständnis der neuen Pächter soll der Verkauf in Form von Bargeld auf die Hand erfolgen. Der Vorstand besteht jedoch auf bargeldlose Bezahlung?! Meine Frage: Darf er das???
1 Antwort
Das sollte in der Satzung des Kleingartenvereins geregelt sein. Vermutlich ist das Ansinnen des Vorstandes in Ordnung.
Ansonsten gilt auch hier das Geldwäschegesetz - bei Bargeldgeschäften über 10000€ .
Je nachdem wie hoch die Ablöse ist, wäre eine Überweisung besser. Bargeldgeschäfte gaben auch ein Falschgeldrisiko!